Geschlecht I

Geschlecht I

Professorin Dr. Judith Froese und Susanne Hierl MdB
40 Minuten

Beschreibung

vor 8 Monaten
Die Bundesregierung möchte die Selbstbestimmung von Menschen
stärken, die sich nicht mit ihrem Geschlechtseintrag wohl fühlen.
Dazu hat sie einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht: Das Gesetz
über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und
zur Änderung weiterer Vorschriften. Über dieses Gesetz soll heute
am 12.04.2024 im Bundestag abgestimmt werden. Damit sollen nun
transidente Personen und Intersexuelle also Personen mit Varianten
der Geschlechtsentwicklung, die biologisch nicht eindeutig
zugeordnet werden können, rechtlich gleichgestellt werden. Denn
anders als Intersexuelle, die nach einer Reform des
Personenstandsrechts im Jahr 2018 unter Vorlage eines ärztlichen
Attests ihren Personenstandseintrag ändern können – dabei dürfen
sie seither auch die Kategorie divers wählen – müssen transidente
Personen Verfahren durchlaufen, die sie als diskriminierend
bewerten. Die Folgewirkungen dieses Gesetzes diskutierte unsere
Referentin Dana Fennert am 19. März mit Frau Professorin Froese und
der Bundestagsabgeordneten Susanne Hierl.

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