#Rechtsprechung - kurioser Dreiklang aus dem Reiserecht

#Rechtsprechung - kurioser Dreiklang aus dem Reiserecht

16 Minuten

Beschreibung

vor 6 Monaten

Geht es in Klausur und Examen um einen Pauschalreisevertrag nach
§ 651a BGB stellt sich häufig die Frage, ob ein Reisemangel (§
651i BGB) vorlag. Nach § 651m BGB ist dann eine Minderung des
Reisepreises möglich. Jannina Schäffer stellt Euch in dieser
Folge drei examensrelevante - aber gleichzeitig auch kuriose -
Entscheidungen rund um den Reisemangel vor. Viel Spaß beim
Anhören und Nachlesen!


Fundstellen für die besprochenen Fälle:


BGH RÜ 2023, 349 (Eine Stadtrundfahrt ist kein Musicalbesuch)


OLG Frankfurt a.M. RÜ 2023, 758 (Die Regenzeit in Ecuador ist
kein Reisemangel)


AG Hannover RÜ 2024, 130 (Dauerhaft mit Handtüchern besetzte
Poolliegen können Reisemangel darstellen)


 


Alle weiteren Informationen zur RÜ und zu Bestellmöglichkeiten
findest Du im Alpmann Webshop: RÜ-RechtsprechungsÜbersicht


 


Musterklausuren, den Klausurplan sowie Muster unserer Korrekturen
und Voten aus dem K1-Klausurenkurs findest Du
unter www.k1-klausurenkurs.de!

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