BEM: Die Rehaträger hinzuziehen?
Muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass in
geeigneten Fällen auch die Rehabilitationsträger ins betriebliche
Eingliederungsmanagement (BEM) hinzuziehen sind? Die
Rechtsanwälte Tobias Gerlach aus München und Niklas...
23 Minuten
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Beschreibung
vor 7 Monaten
Muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass in
geeigneten Fällen auch die Rehabilitationsträger ins betriebliche
Eingliederungsmanagement (BEM) hinzuziehen sind?
Die Rechtsanwälte Tobias Gerlach aus München und Niklas Pastille,
LL.M. aus Berlin erläutern die Antwort auf diese
Frage anhand der aktuellen Rechtsprechung (BAG, Urteil
vom 13.5.2015, Az. 2 AZR 565/14; BAG, Urteil vom 17.4.2019,
Az. 7 AZR 292/17; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom
18.05.2017, Az. 5 Sa 1303/16).
Außerdem erklären Sie die Bedeutung
im Kündigungsschutzprozess.
Themen in der heutigen Folge:
BEM-Einladung: Das muss – MINDESTENS – drinstehen!
Fehlerhafte BEM-Einladung, fehlerhaftes BEM! (Aber:
Welche Fehler hätten Einfluss auf die Möglichkeit haben
können, Maßnahmen zur Reduktion von
Arbeitsunfähigkeitszeiten zu identifizieren?
Im Prozess: Wer muss ein fehlendes oder fehlerhaftes
BEM rügen, und wann?
Fazit für Arbeitnehmer und Betriebsrat
- BEM ablehnen?
- BEM-Fehler rügen? Wenn ja, wann?
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar BEM Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br260
Seminar BEM Teil 2: https://www.waf-seminar.de/br398
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