Sorgfalt in der Lieferkette
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist bereits für
Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern in Deutschland
verpflichtend. Sorgfalt in der Lieferkette ist also angebracht, die
sich in neuen Standards und Dokumentationspflichten und...
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vor 6 Monaten
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist bereits für
Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern in Deutschland
verpflichtend. Sorgfalt in der Lieferkette ist also angebracht,
die sich in neuen Standards und Dokumentationspflichten und neuen
Risikomanagementsystemen niederschlägt. Nun auch neu dabei
ist die medial und kürzlich europäisch auf den Weg gebrachte
CS3D-Richtlinie. Ist diese Corporate Sustainability Due Diligence
Directive nun eine Verschärfung oder eine Erleichterung? Wo ent-
und belasten sie und wo fügt sie sich in andere bereits
bestehende ESG-Regelungen ein, die entweder bereits europäisch
wirken oder aber in anderen europäischen Staaten als
Einzellösungen bisher bestehen. Ist die nun auf Regularien
basierte und gebotene Sorgfalt in der Lieferketten ein
Wettbewerbsvor- oder ein -nachteil? Richard J. Albert und Philip
Nagel sortieren alles, und machen es konkreter und widmen sich
diesen neuen Regelwerken im Gespräch mit Hermann Gauß.
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