Rechtsprechungsupdate: Ne bis in idem
10 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 6 Monaten
In der heutigen Folge gibt Dr. Rosinus ein Rechtsprechungsupdate
zum Thema ne bis in idem. Nach einer kurzen Einführung zum
Doppelbestrafungsverbot und den wichtigsten Voraussetzungen,
erörtert Dr. Rosinus im Gespräch mit Volker Pietzsch die
EuGH-Entscheidungen vom 19. Oktober 2023 (C 147/22). Darin hat der
EuGH sich vor allem intensiv mit den Fragen befasst, wann eine
endgültige Entscheidung einer Staatsanwaltschaft auf einer „Prüfung
der Sache“ beruht und unter welchen Umständen dies im Rahmen eines
späteren Strafverfahrens noch einmal überprüft werden kann. Dabei
geht Herr Dr. Rosinus besonders darauf ein, welche (unterlassenen)
Ermittlungsmaßnahmen als Indizien auf das Fehlen von eingehenden
Ermittlungen hinweisen. Die Entscheidung des EuGH vom 19. Oktober
2023 (C 147/22) ist abrufbar unter:
https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=278794&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=3264955
Hier geht’s zur Folge Nr. 55 Rechtsprechungsupdate
Wirtschaftsstrafrecht – Europäisches Verbot der Doppelbestrafung
und Interpol Red Notice:
https://criminal-compliance.podigee.io/55-rosinusonair Hier geht’s
zur Folge Nr. 128 Strafklageverbrauch im Sommermärchenverfahren:
https://criminal-compliance.podigee.io/128-cr Hier geht’s zur Folge
Nr. 148 Rechtsprechungsupdate - EuGH-Entscheidung zum
Doppelbestrafungsverbot
https://criminal-compliance.podigee.io/148-cr Hier geht’s zur Folge
Nr. 173 Rechtsprechungsupdate: EuGH-Entscheidung zum ne bis in
idem-Grundsatz: https://criminal-compliance.podigee.io/173-cr
https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
zum Thema ne bis in idem. Nach einer kurzen Einführung zum
Doppelbestrafungsverbot und den wichtigsten Voraussetzungen,
erörtert Dr. Rosinus im Gespräch mit Volker Pietzsch die
EuGH-Entscheidungen vom 19. Oktober 2023 (C 147/22). Darin hat der
EuGH sich vor allem intensiv mit den Fragen befasst, wann eine
endgültige Entscheidung einer Staatsanwaltschaft auf einer „Prüfung
der Sache“ beruht und unter welchen Umständen dies im Rahmen eines
späteren Strafverfahrens noch einmal überprüft werden kann. Dabei
geht Herr Dr. Rosinus besonders darauf ein, welche (unterlassenen)
Ermittlungsmaßnahmen als Indizien auf das Fehlen von eingehenden
Ermittlungen hinweisen. Die Entscheidung des EuGH vom 19. Oktober
2023 (C 147/22) ist abrufbar unter:
https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=278794&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=3264955
Hier geht’s zur Folge Nr. 55 Rechtsprechungsupdate
Wirtschaftsstrafrecht – Europäisches Verbot der Doppelbestrafung
und Interpol Red Notice:
https://criminal-compliance.podigee.io/55-rosinusonair Hier geht’s
zur Folge Nr. 128 Strafklageverbrauch im Sommermärchenverfahren:
https://criminal-compliance.podigee.io/128-cr Hier geht’s zur Folge
Nr. 148 Rechtsprechungsupdate - EuGH-Entscheidung zum
Doppelbestrafungsverbot
https://criminal-compliance.podigee.io/148-cr Hier geht’s zur Folge
Nr. 173 Rechtsprechungsupdate: EuGH-Entscheidung zum ne bis in
idem-Grundsatz: https://criminal-compliance.podigee.io/173-cr
https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Weitere Episoden
8 Minuten
vor 5 Tagen
11 Minuten
vor 1 Woche
8 Minuten
vor 2 Wochen
9 Minuten
vor 3 Wochen
16 Minuten
vor 1 Monat
In Podcasts werben
Kommentare (0)