Steuerfalle: DBA Spanien-Deutschland nicht wirksam bei Lex Beckham Nutzern

Steuerfalle: DBA Spanien-Deutschland nicht wirksam bei Lex Beckham Nutzern

Wer als Deutscher in Spanien lebt und den Steuersparstatus Lex Beckham nutzt (24% Einkommensteuer auf spanisches Gehalt, sämtliche ausländischen Einkünfte steuerfrei), der muss aufpassen: Die Abschirmwirkung des deutsch-spanischen...
12 Minuten

Beschreibung

vor 7 Monaten

Wer als Deutscher in Spanien lebt und den Steuersparstatus Lex
Beckham nutzt (24% Einkommensteuer auf spanisches Gehalt,
sämtliche ausländischen Einkünfte steuerfrei), der muss
aufpassen: Die Abschirmwirkung des deutsch-spanischen
Doppelbesteuerungsabkommens kann nicht genutzt werden. Eine
abkommensrechtliche Ansässigkeit in Spanien wird unter Lex
Beckham nicht begründet (Protokoll II zum DBA
Spanien-Deutschland). Diese setzt die unbeschränkte Steuerpflicht
voraus. Eine solche besteht in Spanien unter Lex Beckham gerade
nicht. 


Aus deutscher Sicht wird man also nun so behandelt, als sei man
in ein Nicht-DBA Land umgezogen wie Dubai, Monaco oder die
Bahamas.


Das kann ggf. problematische steuerliche Folgen haben, derer man
sich bewusst sein muss.


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