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Beschreibung
vor 6 Monaten
Aktuell verhandelt die Weltgesundheitsorganisation zwei
internationale Verträge mit weitreichenden Folgen. Es handelt sich
dabei um das WHO-Pandemieabkommen und um das Abkommen zu den
internationalen Gesundheitsvorschriften. Beide nehmen aufeinander
Bezug und sollen künftig die Prävention, Überwachung und Abwehr von
Gesundheitsnotständen regeln. Denn immer wieder prophezeit die WHO,
dass Pandemien “definitiv zunehmen“ werden und deshalb die
sogenannte "Pandemic Preparedness" von enormer Bedeutung sei.
Deutschland ist sowohl bei der Finanzierung der WHO als auch im
Bereich der Pandemievorsorge ein einflussreicher Player. Zu den
Neuerungen, die ein ratifiziertes Abkommen und die geänderten
Gesundheitsvorschriften bringen würde, gehören ein globales
Überwachungsnetz, welches permanent nach neuen Erregern sucht,
sowie die internationale Vernetzung von Laboren, die vorbereitend
Impfstoffe entwickeln beziehungsweise neue Impfstoffe in kürzester
Zeit (100 Tage) massenhaft produzieren. Auch aufgrund der eher
unrühmliche Rolle der WHO während des Corona-Geschehens wächst der
Widerstand gegen die Verträge, über die derzeit noch verhandelt
wird. Kritiker befürchten einen zu starken Einfluss der WHO , der
auf einen Verlust an nationaler Souveränität hinausläuft. Mit der
Volljuristin und Menschenrechtsexpertin Dr. Beate Sybille Pfeil
spreche ich über den aktuellen Stand der Verhandlungen und
juristische Konsequenzen für die Nationalstaaten. Auch aus ihrer
Perspektive entsteht durch die beiden Vertragswerke ein enormer
politischer Druck, der die nationale Entscheidungshoheit gefährdet.
Dr. Pfeil erachtet die aktuell vorliegenden Entwürfe als nicht mit
dem Grundgesetz vereinbar und plädiert für mehr Aufklärung und
öffentliche Debatten. Insbesondere sollten auch Parlamentarier für
dieses Thema sensibilisiert werden. Zu den wissenschaftliche
Schwerpunkten von Beate Sybille Pfeil gehört der Volksgruppen- bzw
Minderheitenschutz auf der Ebene des Völker- und Europarechts sowie
des Staats-, Verfassungs- und Verwaltungsrechts. Von 2017-2023 war
sie deutsches Mitglied in einem Sachverständigenausschuss für die
Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, einem
Völkerrechtsvertrag des Europarates. Von 2017-2022 war Sie
Vizevorsitzende des European Centre for Minority Issues in
Flensburg. Artikel und Video:
https://blog.bastian-barucker.de/who-pandemieabkommen-gesundheitsvorschriften/
Interviews ermöglichen:
https://blog.bastian-barucker.de/unterstuetzung/
internationale Verträge mit weitreichenden Folgen. Es handelt sich
dabei um das WHO-Pandemieabkommen und um das Abkommen zu den
internationalen Gesundheitsvorschriften. Beide nehmen aufeinander
Bezug und sollen künftig die Prävention, Überwachung und Abwehr von
Gesundheitsnotständen regeln. Denn immer wieder prophezeit die WHO,
dass Pandemien “definitiv zunehmen“ werden und deshalb die
sogenannte "Pandemic Preparedness" von enormer Bedeutung sei.
Deutschland ist sowohl bei der Finanzierung der WHO als auch im
Bereich der Pandemievorsorge ein einflussreicher Player. Zu den
Neuerungen, die ein ratifiziertes Abkommen und die geänderten
Gesundheitsvorschriften bringen würde, gehören ein globales
Überwachungsnetz, welches permanent nach neuen Erregern sucht,
sowie die internationale Vernetzung von Laboren, die vorbereitend
Impfstoffe entwickeln beziehungsweise neue Impfstoffe in kürzester
Zeit (100 Tage) massenhaft produzieren. Auch aufgrund der eher
unrühmliche Rolle der WHO während des Corona-Geschehens wächst der
Widerstand gegen die Verträge, über die derzeit noch verhandelt
wird. Kritiker befürchten einen zu starken Einfluss der WHO , der
auf einen Verlust an nationaler Souveränität hinausläuft. Mit der
Volljuristin und Menschenrechtsexpertin Dr. Beate Sybille Pfeil
spreche ich über den aktuellen Stand der Verhandlungen und
juristische Konsequenzen für die Nationalstaaten. Auch aus ihrer
Perspektive entsteht durch die beiden Vertragswerke ein enormer
politischer Druck, der die nationale Entscheidungshoheit gefährdet.
Dr. Pfeil erachtet die aktuell vorliegenden Entwürfe als nicht mit
dem Grundgesetz vereinbar und plädiert für mehr Aufklärung und
öffentliche Debatten. Insbesondere sollten auch Parlamentarier für
dieses Thema sensibilisiert werden. Zu den wissenschaftliche
Schwerpunkten von Beate Sybille Pfeil gehört der Volksgruppen- bzw
Minderheitenschutz auf der Ebene des Völker- und Europarechts sowie
des Staats-, Verfassungs- und Verwaltungsrechts. Von 2017-2023 war
sie deutsches Mitglied in einem Sachverständigenausschuss für die
Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, einem
Völkerrechtsvertrag des Europarates. Von 2017-2022 war Sie
Vizevorsitzende des European Centre for Minority Issues in
Flensburg. Artikel und Video:
https://blog.bastian-barucker.de/who-pandemieabkommen-gesundheitsvorschriften/
Interviews ermöglichen:
https://blog.bastian-barucker.de/unterstuetzung/
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