E-Privacy und Datenschutz - Datenschutz-Grundverordnung (DVSG)
10 Minuten
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Beschreibung
vor 6 Jahren
So viel steht fest. Am 25. Mai tritt die
Datenschutz-Grundverordnung (DVSG) europaweit in Kraft. Allein die
hier enthaltenen neuen Regelungen stellen Unternehmen vor große
Herausforderungen. Deutlich höheres Erregungspotential liefert
allerdings die geplante Neuauflage der E-Privacy-Verordnung, welche
die DVSG zukünftig flankieren soll. Was es damit genau auf sich hat
und welche Auswirkungen sie auf die digitale Geschäftswelt haben
könnte, erfährt du in diesem Artikel. Das Ende des
Werbetrackings? Grundsätzlich ist der Gedanke, die private
Online-Kommunikation der Bürger zu schützen ja sehr begrüßenswert.
Allerdings hätte die geplante E-Privacy-Verordnung nach jetzigem
Stand unter anderem auch enorme Konsequenzen für nahezu alle Formen
digitaler und datenbasierter Werbung. Nicht nur
Digitaldienstleister, Werbeagenturen und Medienhäuser wären
betroffen, sondern jedes Unternehmen, welches Online-Werbung
schalten möchte oder den Erfolg von Kampagnen professionell messen
lassen will. Die ursprüngliche E-Privacy-Verordnung regelt
bereits seit 2002 den Umgang mit Daten durch Netzanbieter, damit
Inhalte und Metadaten aus Telefonaten, E-Mails und anderen
Nachrichten geschützt bleiben. 2009 erfolgte dann hierauf aufbauend
die so genannte Cookie-Richtlinie. Diese legt fest, dass Anbieter
von Websites ihre Nutzer nur mit deren Einwilligung tracken dürfen.
Ein solches Zustimmungsverfahren kennt jeder der im Netz unterwegs
ist als „Cookies akzeptieren“ und wurde bislang als so genannte
Opt-Out-Lösung umgesetzt. Mit der nun geplanten Neuauflage
der E-Privacy-Verordnung ist das Setzen von Cookies grundsätzlich
untersagt, beziehungsweise jedes einzelne Cookie muss explizit vom
Nutzer per Opt-In genehmigt werden. Besonders gravierend wäre dies
für so genannte „Third-Party-Cookies“, welche Agenturen und
Online-Dienstleister nutzen um den Erfolg von Kampagnen zu messen.
Eine Zustimmung zur Datenerhebung muss hier ausdrücklich erfolgen,
nachweisbar sein und darf nicht an den jeweiligen Dienst gebunden
sein. Das bedeutet auch, Nutzer müssen über verwendete Tools, deren
Funktionsweise und Zwecke informiert werden. Auch ist es Anbietern
nicht erlaubt Nutzer, die dem Werbetracking nicht zustimmen von den
jeweiligen Angeboten auszusperren. Privacy by Default
Hinzu kommt ein weiterer Artikel mit Sprengkraft, der dafür sorgt,
dass Nutzern bei der Installation von Apps oder Browsern eine
Variante angeboten werden muss, die alle Cookies von Dritten
blockiert. Um dann einzelne Zustimmungen zur Cookie-Nutzung
explizit zu erteilen, müssten die Nutzer erst jeweils ihre
Systemeinstellungen ändern. Schätzungen ergeben, dass ca. 90% der
Nutzer eine restriktive Einstellung wählen würden, also ein
Werbetracking faktisch unmöglich werden würde. Begründet wird der
Artikel damit, dass man einer Belästigung durch Cookie-Bannern
entgegen treten will. Die geplanten Regelungen sind noch
weitreichender und an einigen Stellen scheinen sich DSGVO und
E-Privacy-Verordnung auch zu widersprechen. In jedem Fall wird es
wohl nichts mit der ursprünglich geplanten Durchsetzung der
Verordnung im Mai, da noch nicht alle politischen Instanzen grünes
Licht geg
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Vorankündigungen.
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Dieser Podcast wird produziert von: MARKENREBELL - Podcast
Manufaktur: https://www.markenrebell.de
Datenschutz-Grundverordnung (DVSG) europaweit in Kraft. Allein die
hier enthaltenen neuen Regelungen stellen Unternehmen vor große
Herausforderungen. Deutlich höheres Erregungspotential liefert
allerdings die geplante Neuauflage der E-Privacy-Verordnung, welche
die DVSG zukünftig flankieren soll. Was es damit genau auf sich hat
und welche Auswirkungen sie auf die digitale Geschäftswelt haben
könnte, erfährt du in diesem Artikel. Das Ende des
Werbetrackings? Grundsätzlich ist der Gedanke, die private
Online-Kommunikation der Bürger zu schützen ja sehr begrüßenswert.
Allerdings hätte die geplante E-Privacy-Verordnung nach jetzigem
Stand unter anderem auch enorme Konsequenzen für nahezu alle Formen
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lassen will. Die ursprüngliche E-Privacy-Verordnung regelt
bereits seit 2002 den Umgang mit Daten durch Netzanbieter, damit
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Nachrichten geschützt bleiben. 2009 erfolgte dann hierauf aufbauend
die so genannte Cookie-Richtlinie. Diese legt fest, dass Anbieter
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nachweisbar sein und darf nicht an den jeweiligen Dienst gebunden
sein. Das bedeutet auch, Nutzer müssen über verwendete Tools, deren
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nicht erlaubt Nutzer, die dem Werbetracking nicht zustimmen von den
jeweiligen Angeboten auszusperren. Privacy by Default
Hinzu kommt ein weiterer Artikel mit Sprengkraft, der dafür sorgt,
dass Nutzern bei der Installation von Apps oder Browsern eine
Variante angeboten werden muss, die alle Cookies von Dritten
blockiert. Um dann einzelne Zustimmungen zur Cookie-Nutzung
explizit zu erteilen, müssten die Nutzer erst jeweils ihre
Systemeinstellungen ändern. Schätzungen ergeben, dass ca. 90% der
Nutzer eine restriktive Einstellung wählen würden, also ein
Werbetracking faktisch unmöglich werden würde. Begründet wird der
Artikel damit, dass man einer Belästigung durch Cookie-Bannern
entgegen treten will. Die geplanten Regelungen sind noch
weitreichender und an einigen Stellen scheinen sich DSGVO und
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