Zur Hölle mit dem Abmelde-Zirkus!

Zur Hölle mit dem Abmelde-Zirkus!

Bereits „Frischlinge“ im Betriebsratsamt können es nicht mehr hören: Vor Aufnahme der Amtstätigkeit haben sich Betriebsratsmitglieder stets bei ihrem unmittelbaren Vorgesetzen abzumelden. Anderenfalls, so wird in der Betriebsratsfortbildung...
13 Minuten

Beschreibung

vor 7 Monaten

Bereits „Frischlinge“ im Betriebsratsamt können es nicht mehr
hören: Vor Aufnahme der Amtstätigkeit haben sich
Betriebsratsmitglieder stets bei ihrem unmittelbaren Vorgesetzen
abzumelden. Anderenfalls, so wird in der Betriebsratsfortbildung
betont, drohen Abmahnung und Kündigung (BAG, Urteil vom 5.07.1992
– 7 AZR 466/919). So weit, so richtig! Doch: Wie lebensnah,
bitte, ist der für Arbeitgeber wie Betriebsräte oftmals
gleichermaßen lästige Abmeldezirkus? Und: Gibt es ein Schlupfloch
für AbmeldeMuffel? Die Rechtsanwälte und Mediatoren Niklas
Pastille. LL.M. aus Berlin und Christoph Gussenstätter aus Bonn
glauben es gefunden zu haben. Aber höre selbst! 


Themen in der heutigen Folge:


Alter Hut, aber wichtig: Darum müssen sich BR-Mitglieder
„abmelden“

Weniger bekannt: Wichtige Ausnahmen von der Abmeldepflicht

Oftmals missverstanden: Die „Ich bin unersetzlich, Chef!“-
Ausnahme (BAG,
Urt. v. 29.06.2011 – 7 ABR 135/09)

Dazu raten Anwälte

Zum Mitschreiben: So befreit der Arbeitgeber Sie von Ihren
Ab- und Rückmeldepflichten



Seminarempfehlung aus dem Podcast:


Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 1:
https://www.waf-seminar.de/br163

Webinar Betriebsverfassungsrecht Teil 1:
https://www.waf-seminar.de/on163

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