Steuerwahnsinn: Wie Inflation den Auswanderer-Freibetrag auffrisst
Mal wieder geht es um das Thema erweiterte beschränkte
Steuerpflicht und die sogenannten betriebsstättenlosen Einkünfte.
Wir erinnern uns: Deutsche Staatsbürger, die Deutschland verlassen
und als digitale Nomaden bzw. Perpetual Travelers unterwegs...
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Beschreibung
vor 8 Monaten
Mal wieder geht es um das Thema erweiterte beschränkte
Steuerpflicht und die sogenannten betriebsstättenlosen Einkünfte.
Wir erinnern uns: Deutsche Staatsbürger, die Deutschland
verlassen und als digitale Nomaden bzw. Perpetual Travelers
unterwegs sind und keinen festen Wohnsitz haben, zahlen auf ihre
gewerblichen Einkünfte (Beratung, Programmieren, Marketing,
E-Commerce etc.), weiterhin Steuern in Deutschland, und das noch
für 10 Jahre. Hier spielt es KEINE Rolle, ob man noch Vermögen in
Deutschland hat oder in welchem Land sich die Auftraggeber
befinden.
Allerdings sieht der einschlägige §2 Astg einen Freibetrag in
Höhe von 16.500 Euro pro Jahr vor, d.h. wer geringere Einkünfte
hat, muss keine Steuern in Deutschland bezahlen.
Wie Herr RA Greenawalt in einem interessanten Video klargestellt
hat (Link unten) hat, wurde dieser Freibetrag seit der Einführung
des Gesetzes seit 1972 nicht mehr angepasst. Was das für Folgen
hat, besprechen wir in diesem Video.
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