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Beschreibung
vor 6 Monaten
„Das mit den Papierstapeln wird langsam besser“ Kristina Fuhs liebt
vor allem ihre Unabhängigkeit als Rechtspflegerin. „Kein
Vorgesetzter redet mir in die Sachentscheidungen“, erzählt sie in
der Mai-Ausgabe von DienstTag. Drei Jahre Anwärterin, duales
Studium, jede Menge juristisches Spezialwissen, Staatsexamen oder
Diplom – und „schon“ ist frau Rechtspflegerin am Gericht mit
eigenem Zuständigkeitsbereich. „In dem uns übertragenen
Rechtsgebiet entscheiden wir dann unabhängig. Da gleichen wir
Richterinnen und Richtern. Nur in Straf- oder Zivilverfahren dürfen
wir keine Urteile fällen. Das machen die Volljuristen“, so die
43-jährige Potsdamerin im dbb-Podcast. Die möglichen Rechtsgebiete
sind dabei vielfältig: Straf- und Zwangsvollstreckungen,
Pfändungen, Insolvenzen, Vereinsregister, Grundbucheintragungen
oder Betreuungs- und Familiensachen. Auf letzteres hat Kristina
Fuhs sich spezialisiert. Wer seine eigenen Interessen nicht selbst
wahrnehmen kann, wird unter Vormundschaft (bei Minderjährigen) oder
Betreuung (bei Erwachsenen) gestellt. Dabei geht es oft um
schwierige persönliche Umstände, um komplizierte juristische
Sachverhalte und um viele – nicht nur für Laien – schwer zu
durchdringende Gesetze und Vorschriften. Fuhs: „Das resultiert
meist aus dem Versuch, Sachverhalte so zu formulieren, dass die
Texte auf möglichst viele Einzelfälle passen. Und dann stellt man
fest, hier muss noch eine Ausnahme hin und da noch eine
Klarstellung und am Ende wird alles nur immer komplizierter.“
Überhaupt: Die Akten. Ja, das Klischee über die vielen Aktenberge
in der Justiz stimme noch, erzählt die Rechtspflegerin. „Aber das
mit den Papierstapeln wird weniger, auch wir kommen langsam im
Zeitalter der Digitalisierung an.“ Das eigentliche Problem sei
heute die Nachwuchsgewinnung: „Wir stehen in zunehmender Konkurrenz
zu anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes und der
Privatwirtschaft. Gerade für Berufseinsteiger sind die Bedingungen
bei uns dann aber oft nicht gut genug.“
vor allem ihre Unabhängigkeit als Rechtspflegerin. „Kein
Vorgesetzter redet mir in die Sachentscheidungen“, erzählt sie in
der Mai-Ausgabe von DienstTag. Drei Jahre Anwärterin, duales
Studium, jede Menge juristisches Spezialwissen, Staatsexamen oder
Diplom – und „schon“ ist frau Rechtspflegerin am Gericht mit
eigenem Zuständigkeitsbereich. „In dem uns übertragenen
Rechtsgebiet entscheiden wir dann unabhängig. Da gleichen wir
Richterinnen und Richtern. Nur in Straf- oder Zivilverfahren dürfen
wir keine Urteile fällen. Das machen die Volljuristen“, so die
43-jährige Potsdamerin im dbb-Podcast. Die möglichen Rechtsgebiete
sind dabei vielfältig: Straf- und Zwangsvollstreckungen,
Pfändungen, Insolvenzen, Vereinsregister, Grundbucheintragungen
oder Betreuungs- und Familiensachen. Auf letzteres hat Kristina
Fuhs sich spezialisiert. Wer seine eigenen Interessen nicht selbst
wahrnehmen kann, wird unter Vormundschaft (bei Minderjährigen) oder
Betreuung (bei Erwachsenen) gestellt. Dabei geht es oft um
schwierige persönliche Umstände, um komplizierte juristische
Sachverhalte und um viele – nicht nur für Laien – schwer zu
durchdringende Gesetze und Vorschriften. Fuhs: „Das resultiert
meist aus dem Versuch, Sachverhalte so zu formulieren, dass die
Texte auf möglichst viele Einzelfälle passen. Und dann stellt man
fest, hier muss noch eine Ausnahme hin und da noch eine
Klarstellung und am Ende wird alles nur immer komplizierter.“
Überhaupt: Die Akten. Ja, das Klischee über die vielen Aktenberge
in der Justiz stimme noch, erzählt die Rechtspflegerin. „Aber das
mit den Papierstapeln wird weniger, auch wir kommen langsam im
Zeitalter der Digitalisierung an.“ Das eigentliche Problem sei
heute die Nachwuchsgewinnung: „Wir stehen in zunehmender Konkurrenz
zu anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes und der
Privatwirtschaft. Gerade für Berufseinsteiger sind die Bedingungen
bei uns dann aber oft nicht gut genug.“
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