Stiftung Liechtenstein: Höhere Schenkungsteuer rechtswidrig (EuGH-Vorlage)??

Stiftung Liechtenstein: Höhere Schenkungsteuer rechtswidrig (EuGH-Vorlage)??

Hast du schon von dem spannenden Fall gehört, den das Finanzgericht Köln dem EuGH vorgelegt hat? Es geht um eine Familienstiftung in Liechtenstein, die für eine Schenkung höhere Steuern zahlen soll als eine vergleichbare deutsche Stiftung....
8 Minuten

Beschreibung

vor 6 Monaten

Hast du schon von dem spannenden Fall gehört, den das
Finanzgericht Köln dem EuGH vorgelegt hat? Es geht um eine
Familienstiftung in Liechtenstein, die für eine Schenkung höhere
Steuern zahlen soll als eine vergleichbare deutsche Stiftung.


Eine in Deutschland lebende Stifterin hatte der Klägerin, einer
nach liechtensteinischem Recht errichteten und dort ansässigen
sog. Familienstiftung, Vermögen zugewandt. Begünstigte der
Stiftung sind die Kinder und Enkelkinder der Stifterin. Mit der
zur Errichtung eingereichten Schenkungssteuererklärung begehrte
die Klägerin die Festsetzung der Schenkungsteuer unter
Berücksichtigung eines Freibetrags in Höhe von € 200.000 sowie
die Anwendung eines Steuersatzes von 19 % nach Steuerklasse I.
Die Vorschrift über das sog. Steuerklassenprivileg gemäß § 15
Abs. 2 ErbStG, wonach sich der Steuersatz nach dem
Verwandtschaftsverhältnis zwischen den von der Stiftung
begünstigten Personen und der stiftenden Person richtet, sei
erweiternd auch auf ausländische Stiftungen anzuwenden.


Denn die nach dem Wortlaut der Vorschrift auf inländische
Stiftungen beschränkte Begünstigung verstoße gegen die
europäische Kapitalverkehrsfreiheit. Das beklagte Finanzamt
setzte die Schenkungsteuer ohne Berücksichtigung des
Steuerklassenprivilegs fest (Berücksichtigung eines Freibetrags
in Höhe von lediglich €20.000 und Anwendung eines Steuersatzes
von 30 % nach Steuerklasse III). Hiergegen klagt die Klägerin vor
dem Finanzgericht Köln.


Das Gericht hat Zweifel, ob das mit der Kapitalverkehrsfreiheit
in der EU vereinbar ist. Jetzt muss der EuGH entscheiden, ob die
deutsche Regelung gegen EU-Recht verstößt.


In dieser Folge erklären wir dir die Hintergründe und was das
Urteil für dich bedeuten könnte. Egal ob du selbst eine Stiftung
gründen willst oder einfach nur neugierig bist - schau rein und
bleib auf dem Laufenden!


Show Notes


Jetzt ein Beratungsgespräch buchen

Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

15
15
:
: