BAG- Corona Quarantäne und Lohnfortzahlung
10 Minuten
Beschreibung
vor 6 Monaten
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. März 2024 – 5 AZR 234/23
- 1. Problem = Quarantäneanordnung und
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- 2. Problem = fehlende Impfung = grobes Verschulden ?
- 3. Problem = Zurückbehaltungsrecht wegen fehlender
AU-Bescheinigung im Original
1. Pressemitteilung des BAG
2. Gesetzestext des § 3
Entgelftfortzahlungsgesetz
3. Artikel:
a. falscher Coronatest aus dem Internet und Kündigung
b. Schmerzensgeldanspruch gegen Arbeitgeber bei Infektion durch
Corona im Betrieb?
c. Impfpass gefälscht - Kündigung möglich?
Homepage:
Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht
Christburger Str. 23
10405 Berlin
Tel.: 030 74923060
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