Beschreibung

vor 6 Monaten

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. März 2024 – 5 AZR 234/23





- 1. Problem = Quarantäneanordnung und
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung


- 2. Problem = fehlende Impfung = grobes Verschulden ?


- 3. Problem = Zurückbehaltungsrecht wegen fehlender
AU-Bescheinigung im Original





1. Pressemitteilung des BAG





2. Gesetzestext des § 3
Entgelftfortzahlungsgesetz





3. Artikel:


a. falscher Coronatest aus dem Internet und Kündigung


b. Schmerzensgeldanspruch gegen Arbeitgeber bei Infektion durch
Corona im Betrieb?


c. Impfpass gefälscht - Kündigung möglich?





Homepage:


Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht


Christburger Str. 23


10405 Berlin


Tel.: 030 74923060



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