Gehören manche IGeL verboten?
37 Minuten
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Beschreibung
vor 6 Monaten
Anfang April machte ein Interview seine Runde in der Presse und
schlug hohe Wellen: Das Redaktionsnetzwerk Deutschland sprach mit
dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Stefan Schwartze. Es
ging um die gesundheitliche Versorgung in Deutschland,
Patientensicherheit, Patientenrechte, Patientenberatung und: Es
ging um IGeL, um Selbstzahlerleistungen in ärztlichen Praxen.
Schwartze sagte dazu: "Leistungen, die von den medizinischen
Fachgesellschaften als schädlich bezeichnet werden, haben in
Arztpraxen nichts zu suchen und gehören verboten, auch im Rahmen
von IGeL." Und das wurde von der Presse entsprechend aufgegriffen:
• Angst und Schrecken bei jungen Frauen: Patientenbeauftragter
fordert Verbot bestimmter Selbstzahler-Untersuchungen
(Tagesspiegel) • Patientenbeauftragter befürwortet Verbot
bestimmter IGeL-Leistungen (MDR) • Patientenbeauftragter der
Bundesregierung will gegen Abzocke vorgehen (RTL) Aus der
Ärzteschaft kamen eher empörte Reaktionen, so sehen manche in solch
einem Verbot einen "Eingriff in die ärztliche Beratungskompetenz
und in die freiheitliche Selbstbestimmung der Patientinnen", so
eine Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für
Ultraschall-Medizin (DeGUM). Diese Episode des IGeL-Podcasts geht
der Frage nach, ob das Verbot mancher IGeL ein adäquates Mittel
ist, Patient*innen vor möglicherweise schädlichen Behandlungen zu
schützen. Und ob sich ein solches Verbot überhaupt politisch und
rechtlich umsetzen lässt. Es diskutieren: Stefan Schwartze,
Patientenbeauftragter der Bundesregierung und Dr. Michaela
Eikermann, Leiterin des Bereichs evidenzbasierte Medizin beim
Medizinischen Dienst Bund.
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Die Faktenbox: Wortlaut der entsprechenden Interview-Passage:
Redaktionsnetzwerk Deutschland: Traditionell sorgen die
Selbstzahlerleistungen – abgekürzt IGeL – oft für Ärger bei den
Patientinnen und Patienten, weil sie sich von den Ärzten dazu
gedrängt fühlen. Was sollte hier geschehen? Stefan Schwartze: Die
regelmäßigen Untersuchungen des Medizinischen Dienstes zeigen, dass
die große Mehrheit des IGeL-Angebots keinen erkennbaren Nutzen hat.
Einige schaden sogar, weil sie häufig falsch positive Befunde
liefern und dadurch unnötige weitere Untersuchungen und Eingriffe
nach sich ziehen. Das gilt zum Beispiel für die
Ultraschalluntersuchung zur Krebsfrüherkennung der Eierstöcke und
der Gebärmutter – eine der am meisten verkauften Leistungen. Hier
werden junge Frauen ohne Not in Angst und Schrecken versetzt. Diese
Untersuchung wird deshalb auch von den gynäkologischen
Fachgesellschaften abgelehnt. Ich fordere ganz klar: Leistungen,
die von den medizinischen Fachgesellschaften als schädlich
bezeichnet werden, haben in Arztpraxen nichts zu suchen und gehören
verboten, auch im Rahmen von IGeL. Quelle: Interview bei
Redaktionsnetzwerk Deutschland am 4.4.2024
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Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat
Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.
schlug hohe Wellen: Das Redaktionsnetzwerk Deutschland sprach mit
dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Stefan Schwartze. Es
ging um die gesundheitliche Versorgung in Deutschland,
Patientensicherheit, Patientenrechte, Patientenberatung und: Es
ging um IGeL, um Selbstzahlerleistungen in ärztlichen Praxen.
Schwartze sagte dazu: "Leistungen, die von den medizinischen
Fachgesellschaften als schädlich bezeichnet werden, haben in
Arztpraxen nichts zu suchen und gehören verboten, auch im Rahmen
von IGeL." Und das wurde von der Presse entsprechend aufgegriffen:
• Angst und Schrecken bei jungen Frauen: Patientenbeauftragter
fordert Verbot bestimmter Selbstzahler-Untersuchungen
(Tagesspiegel) • Patientenbeauftragter befürwortet Verbot
bestimmter IGeL-Leistungen (MDR) • Patientenbeauftragter der
Bundesregierung will gegen Abzocke vorgehen (RTL) Aus der
Ärzteschaft kamen eher empörte Reaktionen, so sehen manche in solch
einem Verbot einen "Eingriff in die ärztliche Beratungskompetenz
und in die freiheitliche Selbstbestimmung der Patientinnen", so
eine Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für
Ultraschall-Medizin (DeGUM). Diese Episode des IGeL-Podcasts geht
der Frage nach, ob das Verbot mancher IGeL ein adäquates Mittel
ist, Patient*innen vor möglicherweise schädlichen Behandlungen zu
schützen. Und ob sich ein solches Verbot überhaupt politisch und
rechtlich umsetzen lässt. Es diskutieren: Stefan Schwartze,
Patientenbeauftragter der Bundesregierung und Dr. Michaela
Eikermann, Leiterin des Bereichs evidenzbasierte Medizin beim
Medizinischen Dienst Bund.
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Die Faktenbox: Wortlaut der entsprechenden Interview-Passage:
Redaktionsnetzwerk Deutschland: Traditionell sorgen die
Selbstzahlerleistungen – abgekürzt IGeL – oft für Ärger bei den
Patientinnen und Patienten, weil sie sich von den Ärzten dazu
gedrängt fühlen. Was sollte hier geschehen? Stefan Schwartze: Die
regelmäßigen Untersuchungen des Medizinischen Dienstes zeigen, dass
die große Mehrheit des IGeL-Angebots keinen erkennbaren Nutzen hat.
Einige schaden sogar, weil sie häufig falsch positive Befunde
liefern und dadurch unnötige weitere Untersuchungen und Eingriffe
nach sich ziehen. Das gilt zum Beispiel für die
Ultraschalluntersuchung zur Krebsfrüherkennung der Eierstöcke und
der Gebärmutter – eine der am meisten verkauften Leistungen. Hier
werden junge Frauen ohne Not in Angst und Schrecken versetzt. Diese
Untersuchung wird deshalb auch von den gynäkologischen
Fachgesellschaften abgelehnt. Ich fordere ganz klar: Leistungen,
die von den medizinischen Fachgesellschaften als schädlich
bezeichnet werden, haben in Arztpraxen nichts zu suchen und gehören
verboten, auch im Rahmen von IGeL. Quelle: Interview bei
Redaktionsnetzwerk Deutschland am 4.4.2024
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Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat
Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.
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