#6 Schwangerschaftsabbruch
In der sechsten Folge von „Grundgesetzlich“ spricht Moderatorin
Janina Zillekens-McFadden mit Juraprofessorin Paulina Starski über
das Thema Schwangerschaftsabbruch.
34 Minuten
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Beschreibung
vor 7 Monaten
Rechtlich kompliziert und gesellschaftlich umstritten: Der
Schwangerschaftsabbruch. In einem scheinbar unauflöslichen
Grundrechtskonflikt stehen das Recht der schwangeren Person, über
den eigenen Körper zu entscheiden, dem Recht auf Leben des Embryos
und Fetus gegenüber. Dem Staat kommt in dem Ganzen die Pflicht zu,
das ungeborene Leben zu schützen und gleichzeitig die Grundrechte
der schwangeren Person zu achten. Eine rechtlich einmalige
Situation. Derzeit haben wir eine Strafnorm, die regelt, dass
Abbrüche zwar bis zu einem gewissen Zeitpunkt legal sind, aber
trotzdem als rechtswidrig angesehen werden. Ein politischer
Kompromiss, der stigmatisiert und wenig Rechtssicherheit bietet.
Deshalb hat die Bundesregierung vor gut einem Jahr eine
Expert*innenkommission eingesetzt, die sich mit der Frage
beschäftigen sollte, ob der Schwangerschaftsabbruch nicht auch
außerhalb des Strafrechts geregelt werden kann. Die
Interviewpartnerin Paulina Starski war Teil dieser Kommission:
Starski ist Rechtswissenschaftlerin und leitet die Abteilung
Europa- und Völkerrecht am Institut für Öffentliches Recht der
Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg.
Schwangerschaftsabbruch. In einem scheinbar unauflöslichen
Grundrechtskonflikt stehen das Recht der schwangeren Person, über
den eigenen Körper zu entscheiden, dem Recht auf Leben des Embryos
und Fetus gegenüber. Dem Staat kommt in dem Ganzen die Pflicht zu,
das ungeborene Leben zu schützen und gleichzeitig die Grundrechte
der schwangeren Person zu achten. Eine rechtlich einmalige
Situation. Derzeit haben wir eine Strafnorm, die regelt, dass
Abbrüche zwar bis zu einem gewissen Zeitpunkt legal sind, aber
trotzdem als rechtswidrig angesehen werden. Ein politischer
Kompromiss, der stigmatisiert und wenig Rechtssicherheit bietet.
Deshalb hat die Bundesregierung vor gut einem Jahr eine
Expert*innenkommission eingesetzt, die sich mit der Frage
beschäftigen sollte, ob der Schwangerschaftsabbruch nicht auch
außerhalb des Strafrechts geregelt werden kann. Die
Interviewpartnerin Paulina Starski war Teil dieser Kommission:
Starski ist Rechtswissenschaftlerin und leitet die Abteilung
Europa- und Völkerrecht am Institut für Öffentliches Recht der
Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg.
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