Bitte entsorgen: Das Krankenrückkehrgespräch
Kein Arbeitnehmer muss während seiner Arbeitsunfähigkeit an einem
Personalgespräch teilnehmen; das wissen die meisten
Betriebsratsmitglieder. Doch darf der Arbeitgeber die genesenen
Arbeitnehmer zu einem Krankenrückkehrgespräch bitten, wenn...
16 Minuten
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Beschreibung
vor 6 Monaten
Kein Arbeitnehmer muss während seiner Arbeitsunfähigkeit an einem
Personalgespräch teilnehmen; das wissen die meisten
Betriebsratsmitglieder. Doch darf der Arbeitgeber die genesenen
Arbeitnehmer zu einem Krankenrückkehrgespräch bitten, wenn
der Betriebsrat „nein“ sagt? Der Rechtsanwälte Fabian
Baumgartner und Niklas Pastille, LL.M. haben hierzu eine
eindeutige Auffassung. Unbedingt reinhören!
Themen in der heutigen Folge:
Das Krankenrückkehrgespräch ist kein betriebliches
Eingliederungsmanagement (§ 167 Abs. 2 SGB IX)
Häufig übersehen: Formalisierte
Krankenrückkehrgespräche unterliegen
der Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, LAG München,
Beschl.
13.02.2014, 3 TaBV 84/13)
Was jetzt zu tun ist: Anwaltstipps für Betriebsräte
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar BEM Teil 1 https://www.waf-seminar.de/br260
Seminar SBV Teil 1 https://www.waf-seminar.de/br221
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