Gesetzgebungsupdate: EU-Richtlinie zum Sanktionsstrafrecht
16 Minuten
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Beschreibung
vor 6 Monaten
In der heutigen Folge spricht Dr. Christian Rosinus gemeinsam mit
Mirjam Hannah Steinfeld über die neue EU-Richtlinie zur
Harmonisierung und Festlegung von Mindestvorschriften des
Sanktionsstrafrechts (Richtlinie (EU) 2024/1126), die bis zum 20.
Mai 2025 in das nationale Recht umzusetzen ist. Nach einem kurzen
Abriss zu der Gesetzgebungsgeschichte und den Hintergründen der
neuen EU-Richtlinie gehen die Gesprächspartner auf den konkreten
Inhalt der Richtline ein. Sie erläutern den von der Richtline
normierten Katalog an strafbaren Handlungen, die vorgesehenen
Rechtsfolgen und die Festlegungen zu Verjährungs- und
Vollstreckungsfristen. Im Anschluss gehen sie noch auf die Benefits
der Richtlinie ein und stellen klar welchen konkreten
Umsetzungsbedarf es nun für den deutschen Gesetzgeber gibt. Dabei
erörtern sie auch was sich voraussichtlich in Deutschland ändern
wird. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Mirjam Hannah Steinfeld, MBA,
CFE ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Sie ist als
Salary Partnerin bei Rosinus | Partner tätig und berät Unternehmen
und Privatpersonen in allen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts.
Mirjam Hannah Steinfeld ist per E-Mail unter
m.steinfeld@rosinus-partner.com oder telefonisch unter 069 87403060
zu erreichen. Zur Richtlinie (EU) 2024/1126
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202401226
Zur Folge 183
https://criminal-compliance.podigee.io/183-new-episode
https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Mirjam Hannah Steinfeld über die neue EU-Richtlinie zur
Harmonisierung und Festlegung von Mindestvorschriften des
Sanktionsstrafrechts (Richtlinie (EU) 2024/1126), die bis zum 20.
Mai 2025 in das nationale Recht umzusetzen ist. Nach einem kurzen
Abriss zu der Gesetzgebungsgeschichte und den Hintergründen der
neuen EU-Richtlinie gehen die Gesprächspartner auf den konkreten
Inhalt der Richtline ein. Sie erläutern den von der Richtline
normierten Katalog an strafbaren Handlungen, die vorgesehenen
Rechtsfolgen und die Festlegungen zu Verjährungs- und
Vollstreckungsfristen. Im Anschluss gehen sie noch auf die Benefits
der Richtlinie ein und stellen klar welchen konkreten
Umsetzungsbedarf es nun für den deutschen Gesetzgeber gibt. Dabei
erörtern sie auch was sich voraussichtlich in Deutschland ändern
wird. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Mirjam Hannah Steinfeld, MBA,
CFE ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Sie ist als
Salary Partnerin bei Rosinus | Partner tätig und berät Unternehmen
und Privatpersonen in allen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts.
Mirjam Hannah Steinfeld ist per E-Mail unter
m.steinfeld@rosinus-partner.com oder telefonisch unter 069 87403060
zu erreichen. Zur Richtlinie (EU) 2024/1126
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202401226
Zur Folge 183
https://criminal-compliance.podigee.io/183-new-episode
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