13: In Sachen Schnellabschüsse: Die Begründung des OVG Lüneburg liegt endlich vor

13: In Sachen Schnellabschüsse: Die Begründung des OVG Lüneburg liegt endlich vor

Jurist Björn Sepke von der GzSdW über die juristischen und politischen Folgen
48 Minuten

Beschreibung

vor 6 Monaten
Diese Podcast-Folge ist für Sie, lieber Umweltminister Christian
Meyer. Und natürlich für Ihre Kolleginnen und Kollegen und alle
anderen, die es interessiert und angeht. Punkt für Punkt erläutert
der Jurist Björn Sepke, Mitglied des Vorstands der Gesellschaft zum
Schutz der Wölfe, die Begründung des Niedersächsischen
Oberverwaltungsgerichts und gibt einen juristischen Überblick, was
sich für die Wölfe, aber auch für Nutztierhalter ändert. Nicht
viel, das sei vorab verraten. Dennoch stellt der Beschluss einige
wesentliche Punkte klar. Dem Herdenschutz gehört die Zukunft. Die
vom Land anerkannten Naturschutzvereinigungen müssen künftig
angehört werden. Und mit Blick auf Hessen: Der Wolf bleibt auch im
Jagdrecht praktisch un-bejagbar. Der Rat des Juristen: Am besten
alles auf Anfang und komplett neu anfangen mit der Wolfsverordnung.
Denn im Dialog zwischen Wolfsschützern, Nutztierhaltern und Jägern
sind Ehrlichkeit und Transparenz längst überfällig. Jetzt heißt es:
Nachsitzen. Diese Folge ist etwas länger als eine Unterrichtsstunde
und liefert euch alle Antworten auf die entscheidenden Fragen. Eine
Art Leitfaden und ein Beitrag zu einer weiteren Versachlichung in
der Diskussion um den Wolf.

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