DRL006: Björn Höcke zu Recht verurteilt? / Rechtsbeugung durch Prokrastinieren / 75 Jahre Grundgesetz - was feiern wir da?

DRL006: Björn Höcke zu Recht verurteilt? / Rechtsbeugung durch Prokrastinieren / 75 Jahre Grundgesetz - was feiern wir da?

36 Minuten
Podcast
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Der Podcast von Legal Tribune Online.

Beschreibung

vor 5 Monaten

 In Folge 6 besprechen und diskutieren Felix W. Zimmermann
und Christian Rath die Rechtslage zu folgenden Themen: 


 



Thema 1: Björn Höcke wurde vom Landgericht Halle wegen der
verwendeten Parole "Alles für Deutschland" zu einer Geldstrafe
verurteilt. Doch hat das Gericht hier den "in dubio"-Grundsatz
beachtet? Die Hosts der Rechtslage sind sich darüber nicht
einig. 


 



Thema 2: Urteile gegen Richter wegen Rechtsbeugung sind selten.
Jetzt wurde eine ehemalige Amtsrichterin aus Lüdenscheid erneut
wegen des Delikts verurteilt. Sie hatte eine Vielzahl von Akten
nicht bearbeitet und dies durch Manipulationen zu verschleiern
versucht. Ihre Begründung. Sie leide unter Prokrastination, auch
bekannt als "Aufschieberitis". Ein allseits bekanntes Phänomen.
Kann das zur verminderten Schuldfähigkeit führen? 


 



Thema 3: Viele Unternehmen positionieren sich gegen die AfD,
manche warnen ihre Mitarbeiter auch davor, die AfD zu wählen. Wie
weit dürfen sie dabei gehen? Wann beginnt die Strafbarkeit 
wegen Wählernötigung? Hintergründe dazu besprechen die Hosts mit
der LTO-Arbeitsrechtsexpertin Tanja Podolski. 


 



Thema 4: Das Grundgesetz wird 75 Jahre und überall sind
salbungsvolle Artikel darüber zu lesen. Auch einen Staatsakt wird
es geben. Was genau feiern wir da eigentlich? Hat der Ruf des
Grundgesetzes durch die Corona-Zeit gelitten und was sind aktuell
die größten Herausforderungen.  


 



Zur Vertiefung empfehlen wir unser LTO-Dossier zu "75 Jahren"
Grundgesetz, mit Beiträgen von renommierten Staatsrechtler:innen,
etwa mit Ferdinand Klaus Gärditz. 


 



Außerdem wie immer der Newsrückblick, diesmal mit Luisa Berger
und ein neues Geräusche-Gewinnspiel. Es gibt wie immer eine
LTO-Tasse zu gewinnen. Bei mehreren richtigen Einsendungen
entscheidet das Los. Einsendungen bitte an rechtslage@lto.de –
dies gilt auch für Lob, Kritik, Themen- oder
Geräuschvorschläge. 


 



Musikhinweise: Polizistensohn mit „Recht kommt“ / Erste
Allgemeinen Verunsicherung mit "Morgen" / Rolf Zuckowski "Wie
schön, dass Du geboren bist". 


 



Besucht die Seite von LTO – Deutschlands größtem Rechtsmagazin.
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spannenden Stellenangeboten inserieren bei LTO-Karriere. 


 

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