LAG Berlin-Brandenburg - 13. Monatsgehalt abhängig vom Betriebsergebnis?
10 Minuten
Beschreibung
vor 6 Monaten
In dieser Folge bespreche ich ein aktuelles Urteil des
Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom 23. Februar
2024 – 12 Sa 864/23).
Urteil
Sie erfahren in dieser Folge, warum klare und verständliche
Vertragsklauseln entscheidend sind und welche rechtlichen
Anforderungen an Leistungsprämien gestellt werden.
Problem: Unbestimmtheit einer Klausel zur
Leistungsprämie
- was heißt "in Abhängigkeit vom Betriebsergebnis"?
- Transparenzgebot und Bestimmtheitsgebot nach § 307 BGB
- bei unwirksamer Klausel besteht hier ein Anspruch auf ein 13.
Monatsgehalt trotz negativer Betriebsergebnisse
Leitsatz der Entscheidung
Eine Klausel im Arbeitsvertrag, die die Zahlung einer
Leistungsprämie oder eines 13. Gehalts von einem nicht näher
definierten Betriebsergebnis abhängig macht, ist wegen
Unbestimmtheit und Intransparenz unwirksam. Der Kläger hat daher
Anspruch auf das volle 13. Monatsgehalt.
Artikel:
1. Rückzahlungsvereinbarung - was ist zu beachten?
2. Sonderzahlungen vom Arbeitgeber
Homepage:
Anwalt Arbeitsrecht Berlin
- Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht
Christburger Str. 23
10405 Berlin
Tel.: 030 74923060
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