LAG Berlin-Brandenburg - 13. Monatsgehalt abhängig vom Betriebsergebnis?

LAG Berlin-Brandenburg - 13. Monatsgehalt abhängig vom Betriebsergebnis?

10 Minuten

Beschreibung

vor 6 Monaten

In dieser Folge bespreche ich ein aktuelles Urteil des
Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom 23. Februar
2024 – 12 Sa 864/23).





Urteil


Sie erfahren in dieser Folge, warum klare und verständliche
Vertragsklauseln entscheidend sind und welche rechtlichen
Anforderungen an Leistungsprämien gestellt werden.





Problem: Unbestimmtheit einer Klausel zur
Leistungsprämie


- was heißt "in Abhängigkeit vom Betriebsergebnis"?


- Transparenzgebot und Bestimmtheitsgebot nach § 307 BGB


- bei unwirksamer Klausel besteht hier ein Anspruch auf ein 13.
Monatsgehalt trotz negativer Betriebsergebnisse





Leitsatz der Entscheidung


Eine Klausel im Arbeitsvertrag, die die Zahlung einer
Leistungsprämie oder eines 13. Gehalts von einem nicht näher
definierten Betriebsergebnis abhängig macht, ist wegen
Unbestimmtheit und Intransparenz unwirksam. Der Kläger hat daher
Anspruch auf das volle 13. Monatsgehalt.





Artikel:


1. Rückzahlungsvereinbarung - was ist zu beachten?


2. Sonderzahlungen vom Arbeitgeber





Homepage:


Anwalt Arbeitsrecht Berlin





- Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht


Christburger Str. 23


10405 Berlin


Tel.: 030 74923060



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