Finanzministerium: Perpetual Traveler zahlen 10 Jahre in Deutschland Steuern!!

Finanzministerium: Perpetual Traveler zahlen 10 Jahre in Deutschland Steuern!!

Viele Deutsche meinen, dass sie Deutschland verlassen und dann als Perpetual Travelers bzw. digitale Nomaden ohne festen Wohnsitz (oder maximal mit einem "Compliance Wohnsitz") durch die Welt reisen können und somit auf aus dem Ausland für...
24 Minuten

Beschreibung

vor 7 Monaten

Viele Deutsche meinen, dass sie Deutschland verlassen und dann
als Perpetual Travelers bzw. digitale Nomaden ohne festen
Wohnsitz (oder maximal mit einem "Compliance Wohnsitz") durch die
Welt reisen können und somit auf aus dem Ausland für ausländische
Kunden ausgeführten Tätigkeiten wie Beratung,
Softwareentwicklung, e-Commerce, Affiliate Marketing nirgendwo
steuerpflichtig sind. Doch dem ist nicht so. 


In einem aufsehenerregenden Schreiben des
Bundesfinanzministeriums unter Christian Lindner an die
Finanzämter vom 22.12.2023 macht die Behörde nochmals explizit
klar: Wohnsitzlose Auswanderer, also Perpetual Traveler
("Dauerreisende") bzw. digitale Nomaden mit deutscher
Staatsbürgerschaft müssen ihre weltweiten gewerblichen Einkünfte
noch für 10 Jahre nach der Auswanderung in Deutschland
versteuern, wenn diese über 16.500 Euro pro Jahr betragen. Dabei
spielt es KEINE Rolle ob die Betroffenen noch Vermögen in
Deutschland haben oder nicht. Man spricht von der erweiterten
beschränkten Steuerpflicht.


Diese Rechtsposition gilt zwar schon seit dem 01.01.2009, da aber
das letzte große BMF-Schreiben zum Außensteuergesetz mit
Verfahrensanweisungen an die Finanzämter aus dem Jahr 2004
stammte, war zu dieser Regelung bisher wenig Erhellendes von
offizieller Seite verfügbar. Nicht geholfen hat dabei, dass die
Position des BFH und des BFM sich grundsätzlich unterschieden.
Das BFM sprach nämlich stets von sog. "betriebsstättenlosen"
Einkünften, die von der Regelung betroffen seien, während der BHF
klarmachte, dass es solche gar nicht gibt. In seinem Schreiben
vom Dezember 2023 ist das BFM nun auf die Position des BFH
eingeschwenkt.


Diese neue Klarheit sollte nun Anwälten, Steuerberatern und
Auswanderern dabei helfen, die steuerliche Position besser
einzuschätzen und mögliche steuerliche Probleme zu vermeiden. In
den meisten Fällen wird dies heissen, nach der Auswanderung einen
festen, langfristigen Wohnsitz ("Compliance Wohnsitz" reicht
nicht), idealerweise in einem Abkommensstaat einzurichten und das
auch dann, wenn man eine ausgedehnte Reisetätigkeit plant.

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