Urteil gegen Vermittler von Platincoin wegen falscher Anlageberatung!
42 Minuten
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Beschreibung
vor 6 Monaten
Neben meinen fundierten Empfehlungen befasse ich mich auch
fortlaufend sehr intensiv mit schwarzen Schafen und unseriösen
Krypto-, Mining-, Staking-, Lending- oder Trading-Anbietern bzw.
MLM-Systemen und MLM-Vermittlern. In den letzten Jahren habe ich
mich beispielsweise intensiv mit den dubiosen MLM-Systemem
OneCoin, Bitclub Network, Plus Token oder EXW Wallet befasst.
Sobald ein Krypto-Angebot oder eine Kryptowährung auf einem
MLM-System (Multi-Level-Marketing, Network-Marketing NM) basiert
und Provisionen für eine Vermittlung an sogenannte Sponsoren,
Leader, Diamonds oder Vice Presidents bezahlt werden, gilt nach
meiner Einschätzung bereits ganz grundlegend: Absolute Vorsicht!
Grundlegend muss dabei unterschieden werden zwischen dem
„Betriebssystem“ eines Krypto-Projektes, also den Initiatoren,
und seinem „Vertriebssystem“ in Form der Vermittler, die für
Tätigkeiten in aller Regel äußerst hohe und meist ökonomisch
geradezu irrationale Provisionszahlungen erhalten. Dabei gilt
hier sehr wohl, dass ein Betreiber bzw. der Vertrieb auch für
seine angeschlossene „Vertriebler“ haften, im Hinblick auf deren
Kommunikation und Geschäftsgebaren.
Ich stelle fest, dass Gerichte in juristischen Streitfällen diese
Aspekte stark zunehmend berücksichtigen. So erging es auch einem
von der Kanzlei CLLB vertretenen Mandanten, welcher von einem
Berater kontaktiert wurde. Die dem Mandanten empfohlene Anlage in
die dubiose Kryptowährung Platincoin wurde nach – vom Berater
bestrittenen – Angaben des CLLB-Mandanten als sicher und
werthaltig vermittelt. Nach drei Jahren Laufzeit könne eine
Zahlung von mindestens 10 % Zinsen garantiert werden.
Dass der Berater für die Vermittlung eine Provision von 20 % der
Nettoinvestitionssumme erhielt, wurde dem Mandanten verschwiegen.
Dieser reichte somit über CLLB Rechtsanwälte als
Prozessbevollmächtigte eine Klage gegen den Vermittler ein. Das
Landgericht München I gab der Klage statt und verurteilte den
Berater zur Zahlung von EUR 35.203,00 nebst Zinsen. Das Urteil
ist noch nicht rechtskräftig. Mit dieser Thematik befasse ich
mich in meinem aktuellen Podcast von „Millers Kryptowoche“.
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