Strafrecht hat Signalwirkung — Prof. Christiane Woopen im Interview über die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs
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vor 6 Monaten
Wer in Deutschland innerhalb der ersten 12 Wochen einen
Schwangerschaftsabbruch vornehmen lässt, begeht eine Straftat.
Zwar bleibt diese bei Wahrnehmung einer Pflicht-Beratung
straffrei — rechtswidrig ist sie trotzdem. Warum sollte ein
regelmäßig durchgeführter medizinischer Eingriff weiterhin unter
dem Stigma der Rechtswidrigkeit stehen? Eine von der
Bundesregierung eingesetzte Kommission sollte unter anderem
prüfen, ob eine Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs
außerhalb des Strafrechts möglich ist. Ein Mitglied dieser
Kommission ist Prof. Dr. Christiane Woopen von der Uni Bonn. Im
bonnFM Interview haben wir mit ihr über die Ergebnisse der
Kommission und die Empfehlung für eine Entkriminalisierung
gesprochen.
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