EU-Insolvenz Irland: Schulden aus strafbaren Handlungen restschuldbefreit?
Immer wieder gibt es Mandanten, die sich lange noch irgendwie „über
Wasser halten“ und dabei aber Forderungen bei
Sozialversicherungsträgern, aus vorsätzlich nicht gezahltem
Unterhalt oder auch Schulden gegenüber dem Finanzamt wegen...
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vor 11 Monaten
Immer wieder gibt es Mandanten, die sich lange noch irgendwie
„über Wasser halten“ und dabei aber Forderungen bei
Sozialversicherungsträgern, aus vorsätzlich nicht gezahltem
Unterhalt oder auch Schulden gegenüber dem Finanzamt wegen
Steuerstraftaten aufbauen, die als Forderungen aus unerlaubter
Handlung zu qualifizieren sind (§ 302 InsO). Dazu zählen auch
Schadenersatzforderungen aus z.B. Eingehungsbetrug,
Ordnungswidrigkeiten, Körper- und Eigentumsverletzungen.
Für diese Forderungen kann auch bei einem ansonsten reibungslos
verlaufenden Insolvenzverfahren keine Restschuldbefreiung erlangt
werden.
In ihrer Verzweiflung wenden sich die Betroffenen dann an
zweifelhafte Anbieter im Internet, angebliche Anwälte, die den
Betroffenen versprechen, dass über eine EU-Insolvenz z.B. in
Irland auch deliktische Forderungen restschuldbefreit werden
können…
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