Steuerfalle: Firmenanteile verschenken & vererben mit Auslandsbezug
Gerade was die Vererbung und Verschenkung von Firmenanteilen
betrifft, gibt es zahlreiche Steuerfallen, wenn einer der
Beteiligten im Ausland lebt, aber es dennoch steuerliche
Berührungspunkte zu Deutschland gibt. Wer Deutschland verlässt ist
noch 5...
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Gerade was die Vererbung und Verschenkung von Firmenanteilen
betrifft, gibt es zahlreiche Steuerfallen, wenn einer der
Beteiligten im Ausland lebt, aber es dennoch steuerliche
Berührungspunkte zu Deutschland gibt.
Wer Deutschland verlässt ist noch 5 Jahre unbeschränkt
erbschafts- und schenkungssteuerpflichtig in Deutschland, mit
erweitert beschränkter Steuerpflicht sogar zehn Jahre. Daraus
ergeben sich unschöne Konsequenzen. Gründest du z.B. nach Wegzug
eine Firma im Ausland und überträgst nach 3 Jahren einen Teil der
inzwischen wertvollen Firma an ebenfalls im Ausland lebende
Familienmitglieder, wird in Deutschland Schenkungsteuer fällig.
Ein ganz anderes Problem: Erbst du nach dem Wegzug aus
Deutschland Firmenanteile von einem deutschen Erblasser, dann
musst du auf den Wert der Firmenanteile in Deutschland
Wegzugsteuer bezahlen, zusätzlich zur Erbschaftsteuer.
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