Steuerliche Unbedenklichkeits-Bescheinigung bei Wohnsitz Ausland
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird für natürliche
Personen ausgestellt und bestätigt, dass alle steuerlichen
Pflichten wie Einkommensteuer ordnungsgemäß erfüllt wurden. Der
Steuerzahler benötigt diesen Nachweis beispielsweise...
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vor 1 Jahr
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird für
natürliche Personen ausgestellt und bestätigt, dass alle
steuerlichen Pflichten wie Einkommensteuer ordnungsgemäß erfüllt
wurden. Der Steuerzahler benötigt diesen Nachweis beispielsweise
für wenn er eine Selbstständigkeit in einer bestimmten Branche
aufnehmen möchte. Die Bescheinigung dient privaten Steuerzahlern
als Bestätigung ihrer steuerlichen Zuverlässigkeit gegenüber
Ämtern und Behörden.
Wenn Sie ein Testament errichten und einer Ihrer Erben seinen
Wohnsitz im Ausland hat, sollten Sie genau überlegen, wie Sie
Ihre Erben einsetzen. Bilden Sie durch die Ernennung mehrerer
Kinder zu Miterben eine Erbengemeinschaft, kann dies für Ihre
Erben nämlich unter Umständen fatale Folgen haben.
Die Banken, bei denen Ihr Vermögen wie Geld, Wertpapiere oder der
Inhalt von Schließfächern in Verwahrung ist, werden diese
Vermögenswerte einfrieren, bis das zuständige Finanzamt für die
Erbschaftsteuer eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung
ausgestellt hat. Die Banken sind hier besonders vorsichtig, da
sie ansonsten selbst für etwaige ausstehende Erbschaftsteuern
haften könnten.
Da die Bank nur an alle Miterben der Erbengemeinschaft
gemeinschaftlich auszahlen darf, erfolgt in der Praxis häufig
auch keine Auszahlung an die in Deutschland ansässigen Erben, bis
die Angelegenheit mit dem im Ausland lebenden Erben geklärt ist.
Überlegen Sie sich daher genau, ob eine Erbengemeinschaft mit
Auslandsbezug für Ihre Hinterbliebenen tatsächlich die beste
Lösung ist.
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