Haftungsrisiken nach Cyberangriffen
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Beschreibung
vor 6 Monaten
Infolge eines Cyberangriffs können finanzielle Schäden nicht nur
aufgrund des Kontrollverlustes über wertvolle Daten oder
möglicher Lösegeldforderungen entstehen. Beim „Diebstahl“
personenbezogener Daten kommen auch Schadensersatzansprüche aus
dem Datenschutzrecht in Betracht. In der heutigen Ausgabe von
Weggeforscht stellen die Wissenschaftlichen Mitarbeiter Johannes
Müller und Ole-Christian Tech ein Urteil des EuGHs vor, in dem es
sich mit den datenschutzrechtlichen Haftungsanforderungen beim
Verlust personenbezogener Daten durch einen Hackerangriff
beschäftigt. Vertiefte Informationen zu der Thematik können
dem DFN-Infobrief Recht 04/2024 entnommen werden.
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