Ab 2024 sind Auslandseinkünfte in Thailand nicht mehr steuerfrei
Wenn du in Thailand lebst, ausländische Einkünfte erzielst und
diese bisher im Folgejahr steuerfrei nach Thailand überwiesen hast,
musst du dich auch eine wichtige Gesetzesänderung einstellen. Am
15. September 2023 gab das thailändische...
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vor 11 Monaten
Wenn du in Thailand lebst, ausländische Einkünfte erzielst und
diese bisher im Folgejahr steuerfrei nach Thailand überwiesen
hast, musst du dich auch eine wichtige Gesetzesänderung
einstellen.
Am 15. September 2023 gab das thailändische Finanzministerium
eine Anweisung an Finanzbeamte in Bezug auf Einkünfte aus
ausländischen Quellen thailändischer Steuerpflichtiger heraus.
In der Abteilungsanweisung Nr. Paw 161/2023 heißt es, dass mit
Wirkung vom 1. Januar 2024 Einkünfte aus ausländischen Quellen
eines thailändisches Steuerpflichtigen der thailändischen
Einkommensteuer unterliegen, wenn diese Einkünfte nach Thailand
überwiesen oder dort verbraucht werden. Und zwar unabhängig
davon, wo und wann das im Ausland erzielte Einkommen
erwirtschaftet wurde.
Auslandseinkünfte die im Ausland verbleiben und nicht in Thailand
ausgegeben oder dorthin überwiesen werden, werden auch weiterhin
nicht in Thailand besteuert. Auch scheinen Renten und Pensionen
nicht von der Änderung betroffen.
Bisher waren Auslandseinkünfte in Thailand steuerfrei, solange
diese nicht im Jahr, in dem sie verdient wurden, nach Thailand
überwiesen oder dort verbraucht wurden.
Die Steueränderung, die von Premierministerin Srettha Thavisin
als Maßnahme gegen die Einkommensungleichheit verteidigt wurde,
erfolgt zeitgleich zu Gesprächen Thailands mit Wirtschaftsmächten
wie der Europäischen Union über den Abschluss neuer Handels- und
Investitionsabkommen..
Nachdem die vorherige Regierung unter anderem das Elite-Visum
eingeführt und dabei immer die Steuervorteile Thailands unter der
alten Regelung hervorgehoben hatte, kommt dieser Schritt
überraschend.
Diese neue Maßnahme sorgt bereits bei im Königreich lebenden
Ausländern mit passivem Einkommen aus dem Ausland sowie bei
Rentnern, die noch immer als steuerbefreit gelten, für Besorgnis.
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