Kurz gefragt: "Krankfeiern und Blaumachen"
18 Minuten
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Beschreibung
vor 7 Monaten
Sogar der Duden hat die Begriffe Krankfeiern und Blaumachen
aufgenommen. Die Definition lautet zum einen „der Arbeit
fernbleiben ohne wirklich krank zu sein“ und zum anderen „während
eines bestimmten Zeitraumes ohne triftigen Grund nicht zur Arbeit
gehen“. Beides schadet dem Arbeitgeber massiv aber die
arbeitsrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten sollten gut durchdacht
sein, zumal sie sehr begrenzt sind. Mehr zu Arbeit und
Arbeitsrecht:
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt
aufgenommen. Die Definition lautet zum einen „der Arbeit
fernbleiben ohne wirklich krank zu sein“ und zum anderen „während
eines bestimmten Zeitraumes ohne triftigen Grund nicht zur Arbeit
gehen“. Beides schadet dem Arbeitgeber massiv aber die
arbeitsrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten sollten gut durchdacht
sein, zumal sie sehr begrenzt sind. Mehr zu Arbeit und
Arbeitsrecht:
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