Unantastbar? Die Würde des Grundgesetzes
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Beschreibung
vor 6 Monaten
Unser Grundgesetz hat Geburtstag und wir feiern es. Eigentlich war
dieses Grundgesetz nur als Provisorium gedacht, bis ein
wiedervereinigtes Deutschland sich eine gemeinsame Verfassung geben
würde. Aber die DDR ist nach dem Mauerfall einfach der
Bundesrepublik beigetreten und ist mit unter das Dach des
Grundgesetzes geschlüpft. Das war praktisch und das Grundgesetz
hatte sich ja auch als stabiler Anker bewiesen. Artikel 1 des
Grundgesetzes fällt unter die sogenannte Ewigkeitsklausel und kann
nicht geändert werden: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“
heißt es da. Das gleiche gilt für Artikel 20, der unsere Staatsform
als demokratischer und sozialer Bundesstaat festschreibt. Aber
darüber hinaus ist das Grundgesetz nicht in Stein gemeißelt,
sondern ein Konstrukt, das immer wieder angepasst wird an
veränderte Lebensbedingungen. 75 Jahre Grundgesetz. Ein Grund zu
feiern? Darüber wollen wir reden mit dem Historiker und Publizisten
Dr. Peter Zolling, mit dem Anwalt Dr. Jasper Prigge, der
Generalsekretärin von Amnesty International Deutschland, Dr. Julia
Duchrow und Dr. Lars Dittrich, der eine Professur für Staat und
Verfassung in Wiesbaden innehat. Podcast-Tipp: Guter Rat - Ringen
um das Grundgesetz Herbst 1948. In der großen Lichthalle des
Zoologischen Museums in Bonn versammeln sich 61 Männer und vier
Frauen: Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates. Ihre Aufgabe:
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland auszuarbeiten. Um
die Original-Debatten und -Diskussionen spannen sich
literarisch-künstlerische Texte heutiger Schriftsteller:innen. Sie
ergänzen individuelle Perspektiven auf einen historischen Moment,
der unsere Gesellschaft bis heute definiert.
https://www.ardaudiothek.de/sendung/guter-rat-ringen-um-das-grundgesetz/62044164/
dieses Grundgesetz nur als Provisorium gedacht, bis ein
wiedervereinigtes Deutschland sich eine gemeinsame Verfassung geben
würde. Aber die DDR ist nach dem Mauerfall einfach der
Bundesrepublik beigetreten und ist mit unter das Dach des
Grundgesetzes geschlüpft. Das war praktisch und das Grundgesetz
hatte sich ja auch als stabiler Anker bewiesen. Artikel 1 des
Grundgesetzes fällt unter die sogenannte Ewigkeitsklausel und kann
nicht geändert werden: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“
heißt es da. Das gleiche gilt für Artikel 20, der unsere Staatsform
als demokratischer und sozialer Bundesstaat festschreibt. Aber
darüber hinaus ist das Grundgesetz nicht in Stein gemeißelt,
sondern ein Konstrukt, das immer wieder angepasst wird an
veränderte Lebensbedingungen. 75 Jahre Grundgesetz. Ein Grund zu
feiern? Darüber wollen wir reden mit dem Historiker und Publizisten
Dr. Peter Zolling, mit dem Anwalt Dr. Jasper Prigge, der
Generalsekretärin von Amnesty International Deutschland, Dr. Julia
Duchrow und Dr. Lars Dittrich, der eine Professur für Staat und
Verfassung in Wiesbaden innehat. Podcast-Tipp: Guter Rat - Ringen
um das Grundgesetz Herbst 1948. In der großen Lichthalle des
Zoologischen Museums in Bonn versammeln sich 61 Männer und vier
Frauen: Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates. Ihre Aufgabe:
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland auszuarbeiten. Um
die Original-Debatten und -Diskussionen spannen sich
literarisch-künstlerische Texte heutiger Schriftsteller:innen. Sie
ergänzen individuelle Perspektiven auf einen historischen Moment,
der unsere Gesellschaft bis heute definiert.
https://www.ardaudiothek.de/sendung/guter-rat-ringen-um-das-grundgesetz/62044164/
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