Die schwarze Liste der EU & das Steueroasen-Abwehrgesetz
Schon in 2017 einigte man sich innerhalb der EU erstmals auf eine
einheitliche Blacklist (Schwarze Liste) der Steueroasen, die aber
NICHT mit der FATF Schwarze Liste verwechselt werden darf.
Auf dieser Schwarzen Liste werden Steueroasen bzw....
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Schon in 2017 einigte man sich innerhalb der EU erstmals auf eine
einheitliche Blacklist (Schwarze Liste) der Steueroasen, die aber
NICHT mit der FATF Schwarze Liste verwechselt werden darf.
Auf dieser Schwarzen Liste werden Steueroasen bzw. nicht
kooperative Länder gemeinsam festgelegt, bei denen unabhängig von
der tatsächlichen Steuerhöhe automatisch die CFC-Rules greifen.
Hier die Liste der Staaten, die auf der aktuellen Blacklist
enthalten sind:
Amerikanisch-Samoa
Anguilla
Bahamas
Britische Jungferninseln
Costa Rica
Fidschi
Guam
Marshallinseln
Palau
Panama
Russland
Samoa
Trinidad und Tobago
Turks- und Caicosinseln
Amerikanische Jungferninseln
Vanuatu
Ende 2021 ist dann in Deutschland die
Steueroasen-Abwehrverordnung in Kraft getreten. Damit treffen
Steuerpflichtige mit Geschäftsbeziehungen zu vermeintlichen
Steueroasen im Sinne des Steueroasen-Abwehrgesetzes seit dem
01.01.2022 erhebliche Verschärfungen.
Dem Gesetz unterfallen Geschäftsvorgänge (d. h.
Geschäftsbeziehungen oder Beteiligungen) mit Bezug zu einem nicht
kooperativen Steuerhoheitsgebiet, also Ländern auf der schwarzen
Liste der EU.
Der Anwendungsbereich ist denkbar weit. So gilt das
Steueroasen-Abwehrgesetz für schuldrechtliche Beziehungen und
gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen zwischen nahestehenden
Personen, aber auch fremden Dritten.
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