Rechtsprechungsupdate: Verteidigerkosten als Werbungskosten
13 Minuten
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vor 6 Monaten
In der heutigen Folge geht es um die Möglichkeit, Verteidigerkosten
als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen. Herr Dr. Christian
Rosinus gibt im Gespräch mit Volker Pietzsch zunächst einen
Überblick darüber, was Werbungskosten auszeichnet und unter welchen
Voraussetzungen Verteidigerkosten als Werbungskosten steuerlich
geltend gemacht werden können. In diesem Zusammenhang erklärt er
insbesondere, wie es sich auswirkt, wenn das Verhalten des
Arbeitnehmers bei der Tat von privaten Gründen getragen wurde.
Anschließend erläutert Dr. Rosinus zwei aktuelle Fälle aus der
Rechtsprechung: Vor dem Finanzgericht Düsseldorf ging es um die
Strafverteidigung eines Ex-Syndikusanwalts und der Bundesfinanzhof
entschied über die Verteidigung eines Soldaten in einem
Wehrdisziplinarverfahren. Das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf
vom 22. März 2024 (3 K 2389/21 E) ist abrufbar unter:
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2024/3_K_2389_21_E_Urteil_20240322.html
Der Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 10. Januar 2024 (VI R 16/21)
ist abrufbar unter:
https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410056/
https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen. Herr Dr. Christian
Rosinus gibt im Gespräch mit Volker Pietzsch zunächst einen
Überblick darüber, was Werbungskosten auszeichnet und unter welchen
Voraussetzungen Verteidigerkosten als Werbungskosten steuerlich
geltend gemacht werden können. In diesem Zusammenhang erklärt er
insbesondere, wie es sich auswirkt, wenn das Verhalten des
Arbeitnehmers bei der Tat von privaten Gründen getragen wurde.
Anschließend erläutert Dr. Rosinus zwei aktuelle Fälle aus der
Rechtsprechung: Vor dem Finanzgericht Düsseldorf ging es um die
Strafverteidigung eines Ex-Syndikusanwalts und der Bundesfinanzhof
entschied über die Verteidigung eines Soldaten in einem
Wehrdisziplinarverfahren. Das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf
vom 22. März 2024 (3 K 2389/21 E) ist abrufbar unter:
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2024/3_K_2389_21_E_Urteil_20240322.html
Der Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 10. Januar 2024 (VI R 16/21)
ist abrufbar unter:
https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410056/
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