#Rechtsprechung: Regierungskritik auf X (Twitter) von der Meinungsfreiheit gedeckt
18 Minuten
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vor 5 Monaten
Ein Fall, der hohe Wellen geschlagen hat: R, ein ehemaliger
Chefredakteur einer bundesweit erscheinenden Boulevardzeitung,
kritisiert mit markigen Worten die Politik der Bundesregierung.
Steckt darin eine unwahre Tatsachenbehauptung? Wie weit darf
Kritik an der Bundesregierung gehen? Diese Fragen beantwortet
Christian Sommer, Repetitor für Öffentliches Recht, auf der
Grundlage der hierzu ergangenen Entscheidung des BVerfG.
Die Entscheidung findet Ihr als Klausurgutachten aufbereitet im
Heft 7/24 unserer RÜ-RechtsprechungsÜbersicht. Weitere
Informationen und ein attraktives Probeabo findet Ihr hier:
www.rechtsprechungsübersicht.de
Die angesprochene Folge "Eindeutig doppeldeutig!" zu BVerwG RÜ
2023, 530 findet Ihr hier:
https://open.spotify.com/episode/5t8yvVdzwUgfPZCNg36D3Z?si=5f9c0e61fa0a48f2
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