Hinzurechnungs-Besteuerung bei Niedrigsteuer-Gesellschaften
Hinzurechnungsbesteuerung - das ist auch so ein hässliches Unwort
aus dem deutschen Steuerrecht. Was es damit auf sich hat und warum
im Ausland alles besser ist, darüber sprechen Catherine &
Sebastian heute. Wer in Deutschland unbeschränkt...
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vor 1 Jahr
Hinzurechnungsbesteuerung - das ist auch so ein hässliches Unwort
aus dem deutschen Steuerrecht. Was es damit auf sich hat und
warum im Ausland alles besser ist, darüber sprechen Catherine
& Sebastian heute.
Wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, egal, ob als
natürliche Person oder als Unternehmen und eine Gesellschaft in
einem Niedrigsteuerland gründet, der muss womöglich in
Deutschland nachversteuern. Und zwar wird dann in Deutschland bei
natürlichen Personen die volle Einkommensteuer fällig, bei
juristischen Personen die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.
Und das zusätzlich zu der Steuer, die ich im Sitzstaat der
Gesellschaft bezahlen muss. Im Englischen spricht man übrigens
von CFC-Rules.
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