Steuerfreiheit futsch? 7 Fakten zur neuen VAE-Gewinnsteuer in Dubai & Co
Catherine & Sebastian fassen nochmals die wichtigsten Fakten
zur Gewinnsteuer in den UAE zusammen, die seit dem 01.06.2023
eingeführt wurde. = Hintergrund = 1. Für fast alle UAE
Unternehmen gelten ab sofort die Grundsätze...
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vor 1 Jahr
Catherine & Sebastian fassen nochmals die wichtigsten Fakten
zur Gewinnsteuer in den UAE zusammen, die seit dem 01.06.2023
eingeführt wurde.
= Hintergrund =
1. Für fast alle UAE Unternehmen gelten ab sofort die Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung analog zur EU.
2. Die Steuerfreiheit für Kleinunternehmen unter 3 Million Dirham
(750k Euro Umsatz) gilt nicht automatisch. Sie muss in der
Körperschaftsteuererklärung beantragt werden.
3. Wer in den UAE lebt und dort z.B. als Einzelunternehmer oder
Freiberufler tätig ist, geniesst bei einem Umsatz bis 1 Million
Dirham (ca. 250T EUR) Steuerfreiheit, muss sich NICHT für die
Steuer registrieren und auch keine Buchhaltung machen.
4. Freezone Firmen sind NICHT grundsätzlich von der Steuer
befreit. Es gibt KEINEN Bestandsschutz, selbst wenn der FZE 50
Jahre Steuerfreiheit “garantiert” wurde. Diese Garantien sind
HINFÄLLIG und das Papier nicht wert, auf das sie gedruckt
wurden.
5. FZEs, deren Gewinne zu mindestens 95% aus qualifizierenden
Tätigkeiten stammen, können sich von der Steuer befreien
lassen.
6. Freezone Firmen, die 0% Corporate Tax in den UAE beantragen
möchten, müssen durch einen lokalen Wirtschaftsprüfer testierte
Bilanzen vorlegen.
7. Wenn du als permanent Resident mehr als 90 Tage in den UEA
anwesend bist oder Wohnung in den UAE hast (auch wenn du nur 2
Wochen dort bist), dann sind alle Auslandsgesellschaften, in
denen du eine leitende Funktion innehast (z.B. eine US LLC), in
den UAE möglicherweise steuerpflichtig (Betriebsstätte).
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