25.000 Euro Strafe drohen bei Singapur Ltd mit UK Stiftungs Ltd

25.000 Euro Strafe drohen bei Singapur Ltd mit UK Stiftungs Ltd

Lebst du in Deutschland? Hat dir eine windige Gründungsagentur eine Singapur Limited mit britischer Stiftungs-Limited als Holding aufgeschwatzt? Hat man dich glauben lassen, dass diese Struktur mit deutschem Wohnsitz legal ist und dass keine...
12 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr

Lebst du in Deutschland? Hat dir eine windige Gründungsagentur
eine Singapur Limited mit britischer Stiftungs-Limited als
Holding aufgeschwatzt? Hat man dich glauben lassen, dass diese
Struktur mit deutschem Wohnsitz legal ist und dass keine
Meldepflicht ans Finanzamt besteht, weil "die Stiftungs-Limited
sich selbst gehört" bzw. "gemeinnützig ist" oder "niemandem
gehört" oder du nur "einen kleinen Anteil" hälst? 


Leider hat dir jemand einen Bären aufgebunden und da Naivität vor
Strafe nicht schützt, musst du mit erheblichen finanziellen
Konsequenzen rechnen. Denn Verletzung der Anzeigepflicht bei
Auslandssachverhalten kann als Steuergefährdung mit einem Bußgeld
bis zu EUR 25.000 pro nicht angezeigten Auslandssachverhalt
geahndet werden (§ 379 Absatz 2 Nummer 1 AO).


= Hintergrund = 
Es spielt dabei keine Rolle, ob du formal an der Gesellschaft
beteiligt bist oder nicht. Die Anzeigepflicht ist bereits
gegeben, wenn du in dem ausländischen Unternehmen "erheblichen
Einfluss" hast und im Hintergrund die Strippen ziehst, selbst
wenn du formal weder Gesellschafter noch Geschäftsführer bist.
Und da du in beiden Gesellschaften das Sagen hast, fällt das
Bußgeld womöglich doppelt an!


Ganz davon abgesehen haben in dieser Konstellation sowohl die
Singapur Limited als auch die Stiftungs-Limited eine
Betriebsstätte in Deutschland und sind damit komplett in
Deutschland steuerlich veranlagt, denn de facto leitest du das
Tagesgeschäft der Gesellschaften von Deutschland aus als eine in
Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Person.


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