DAC6 Meldepflicht: Anwälte & Steuerberater als Informanten des Finanzamts
Heute sprechen Catherine und Sebastian darüber, was Anwälte und
Steuerberater seit 2020 dem Finanzamt melden müssen, wenn Du im
Ausland steuern sparen willst und wie du immer mehr zum gläsernen
Bürger wirst. = Hintergrund = Die...
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vor 1 Jahr
Heute sprechen Catherine und Sebastian darüber, was Anwälte und
Steuerberater seit 2020 dem Finanzamt melden müssen, wenn Du im
Ausland steuern sparen willst und wie du immer mehr zum gläsernen
Bürger wirst.
= Hintergrund =
Die EU-Richtlinie DAC 6 verpflichtet die Mitgliedstaaten,
Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen
gesetzlich festzulegen. Damit müssen sowohl Intermediäre wie
Steuerberater, Banken und Rechtsanwälte in der Europäischen Union
als auch Steuerpflichtige selbst bestimmte Gestaltungen bei den
Finanzbehörden melden. Bei Nichteinhaltung drohen scharfe
Sanktionen. Mit 31. Oktober 2020 startete der verpflichtende
automatische Informationsaustausch unter den EU-Ländern.
Generell beziehen sich die Reportingpflichten auf Gestaltungen im
Zusammenhang mit der Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe-,
Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer. Dazu gehören zum
Beispiel Vorgänge, bei denen eine Einkunftsquelle erworben,
übertragen oder verändert wird oder Veränderungen bzgl.
Gesellschaften.
Die Meldepflicht gilt generell für alle grenzüberschreitenden
Steuergestaltungen und Transaktionen, die als potenziell
aggressiv eingestuft werden. Dient die Gestaltung hauptsächlich
dazu, einen steuerlichen Vorteil zu erlangen, muss sie im Rahmen
des DAC 6 angezeigt werden. Nicht jeder Steuervorteil löst aber
sofort die Meldepflicht aus. Bei der Evaluierung soll ein
sogenannter “Main-Benefit-Test” helfen.
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