Wegzugsteuer vermeiden? Atypisch stille Gesellschaft als Option
Die Wegzugsteuer kann man auf verschiedene Weisen vermeiden, unter
anderem durch eine atypisch stille Gesellschaft. Dabei verhilft die
atypisch stille Gesellschaft GmbH-Gesellschaftern dazu, dass aus
ihrer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft aus...
9 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Die Wegzugsteuer kann man auf verschiedene Weisen vermeiden,
unter anderem durch eine atypisch stille Gesellschaft. Dabei
verhilft die atypisch stille Gesellschaft GmbH-Gesellschaftern
dazu, dass aus ihrer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft aus
steuerlicher Sicht eine Personengesellschaft entsteht. Diese
Personengesellschaft ist anders als die Beteiligung an der
Kapitalgesellschaft kein Kriterium, das die Wegzugsteuer auslöst.
Gleichzeitig bleibt die GmbH formal, und somit im
Außenverhältnis, dennoch bestehen.
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