#92: 2025: Das ändert sich bei Steuern und Abgaben
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Beschreibung
vor 5 Monaten
In dieser Podcastfolge widmen wir uns dem Jahressteuergesetz (JStG)
2024 und den damit einhergehenden Änderungen. Der Referentenentwurf
des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 08.05.2024 zu der
geplanten Gesetzesänderung umfasst zahlreiche Einzelmaßnahmen,
technische Anpassungen und Klarstellungen.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2024-05-17-JStG-2024/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Unsere „Highlights“ der geplanten Änderungen besprechen wir im
Podcast. Hierzu gehören: *Mobilitätsbudgets* Ein Mobilitätsbudget
soll als Alternative zum klassischen Firmenwagen eingeführt werden,
wobei Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bis zu 2.400 Euro jährlich zur
Verfügung stellen können. Diese Regelung begünstigt kurzfristige
und gelegentliche Mobilitätsleistungen und sieht eine pauschale
Lohnsteuer von 25% vor, um Abzüge bei den Mitarbeitern zu
vermeiden. *Vermögensübertragung zwischen Personengesellschaften*
Die Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern zwischen
beteiligungsidentischen Personengesellschaften gemäß § 6 Abs. 5
EStG wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom
28.11.2023 ermöglicht. Diese Änderung soll nun auch in das
Steuergesetz übernommen werden. *Steuerbefreiung für kleine
Photovoltaikanlagen* Die Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen
auf Dächern von Mehrfamilienhäusern wird von 15 auf 30 kWp je
Wohneinheit erhöht. Ein anhängiges Verfahren beim BFH soll klären,
ob der Investitionsabzugsbetrag bei einkommensteuerfreien kleinen
Anlagen zulässig ist. *Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern*
Die Regelungen für Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern gemäß §
19a EStG werden erweitert. Zukünftig können auch Beteiligungen an
Konzernunternehmen einbezogen werden. *Bonusleistungen der
Krankenversicherungen* Bonusleistungen der Krankenversicherungen
bis 150 Euro pro versicherte Person und Beitragsjahr gelten nicht
als Beitragserstattung. Diese Regelung soll gesetzlich kodifiziert
werden, um administrativen Aufwand zu reduzieren. *Gesetzeslücke
bei Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft
soll geschlossen werden* Eine Neuregelung stellt klar, dass
Entnahmen und Einlagen im Rückwirkungszeitraum bei der Ermittlung
des eingebrachten Betriebsvermögens berücksichtigt werden. Diese
Änderung zielt darauf ab, Steuervorteile durch negative
Anschaffungskosten zu verhindern und widersprüchliche
Entscheidungen zu beseitigen. *Reform der Steuerbefreiung für
Bildungsleistungen* Die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen
gemäß § 4 Nr. 21 UStG wird deutlich ausgeweitet. Das bisherige
Bescheinigungsverfahren wird abgeschafft, um bürokratischen Aufwand
zu reduzieren. *Vorsteuerabzug bei Leistungsbezug von einem
Ist-Versteuerer* Der Vorsteuerabzug bei Leistungsbezug von einem
Ist-Versteuerer ist künftig erst nach Zahlung möglich. Eine neue
Pflichtangabe auf Rechnungen wird eingeführt, um dies zu
berücksichtigen. *Reform der Kleinunternehmerregelung* Die
Kleinunternehmerregelung wird auf Unternehmer im gesamten
EU-Gemeinschaftsgebiet ausgeweitet. Zudem wird der Umsatzgrenzwert
für die Steuerbefreiung als Kleinunternehmer auf 25.000 Euro
angehoben und der Prognosewert auf 100.000 Euro festgelegt.
*Rentenpaket* Das Rentenpaket von Lindner (FDP) und Heil (SPD)
zielt darauf ab, das Rentenniveau von 48 Prozent zu sichern. Ab
2028 ist eine Erhöhung der Rentenbeiträge auf 20 % vorgesehen,
während mögliche Alternativen wie eine Verlängerung der Arbeitszeit
oder die Senkung des Rentenniveaus nicht berücksichtigt werden.
2024 und den damit einhergehenden Änderungen. Der Referentenentwurf
des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 08.05.2024 zu der
geplanten Gesetzesänderung umfasst zahlreiche Einzelmaßnahmen,
technische Anpassungen und Klarstellungen.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2024-05-17-JStG-2024/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Unsere „Highlights“ der geplanten Änderungen besprechen wir im
Podcast. Hierzu gehören: *Mobilitätsbudgets* Ein Mobilitätsbudget
soll als Alternative zum klassischen Firmenwagen eingeführt werden,
wobei Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bis zu 2.400 Euro jährlich zur
Verfügung stellen können. Diese Regelung begünstigt kurzfristige
und gelegentliche Mobilitätsleistungen und sieht eine pauschale
Lohnsteuer von 25% vor, um Abzüge bei den Mitarbeitern zu
vermeiden. *Vermögensübertragung zwischen Personengesellschaften*
Die Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern zwischen
beteiligungsidentischen Personengesellschaften gemäß § 6 Abs. 5
EStG wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom
28.11.2023 ermöglicht. Diese Änderung soll nun auch in das
Steuergesetz übernommen werden. *Steuerbefreiung für kleine
Photovoltaikanlagen* Die Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen
auf Dächern von Mehrfamilienhäusern wird von 15 auf 30 kWp je
Wohneinheit erhöht. Ein anhängiges Verfahren beim BFH soll klären,
ob der Investitionsabzugsbetrag bei einkommensteuerfreien kleinen
Anlagen zulässig ist. *Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern*
Die Regelungen für Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern gemäß §
19a EStG werden erweitert. Zukünftig können auch Beteiligungen an
Konzernunternehmen einbezogen werden. *Bonusleistungen der
Krankenversicherungen* Bonusleistungen der Krankenversicherungen
bis 150 Euro pro versicherte Person und Beitragsjahr gelten nicht
als Beitragserstattung. Diese Regelung soll gesetzlich kodifiziert
werden, um administrativen Aufwand zu reduzieren. *Gesetzeslücke
bei Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft
soll geschlossen werden* Eine Neuregelung stellt klar, dass
Entnahmen und Einlagen im Rückwirkungszeitraum bei der Ermittlung
des eingebrachten Betriebsvermögens berücksichtigt werden. Diese
Änderung zielt darauf ab, Steuervorteile durch negative
Anschaffungskosten zu verhindern und widersprüchliche
Entscheidungen zu beseitigen. *Reform der Steuerbefreiung für
Bildungsleistungen* Die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen
gemäß § 4 Nr. 21 UStG wird deutlich ausgeweitet. Das bisherige
Bescheinigungsverfahren wird abgeschafft, um bürokratischen Aufwand
zu reduzieren. *Vorsteuerabzug bei Leistungsbezug von einem
Ist-Versteuerer* Der Vorsteuerabzug bei Leistungsbezug von einem
Ist-Versteuerer ist künftig erst nach Zahlung möglich. Eine neue
Pflichtangabe auf Rechnungen wird eingeführt, um dies zu
berücksichtigen. *Reform der Kleinunternehmerregelung* Die
Kleinunternehmerregelung wird auf Unternehmer im gesamten
EU-Gemeinschaftsgebiet ausgeweitet. Zudem wird der Umsatzgrenzwert
für die Steuerbefreiung als Kleinunternehmer auf 25.000 Euro
angehoben und der Prognosewert auf 100.000 Euro festgelegt.
*Rentenpaket* Das Rentenpaket von Lindner (FDP) und Heil (SPD)
zielt darauf ab, das Rentenniveau von 48 Prozent zu sichern. Ab
2028 ist eine Erhöhung der Rentenbeiträge auf 20 % vorgesehen,
während mögliche Alternativen wie eine Verlängerung der Arbeitszeit
oder die Senkung des Rentenniveaus nicht berücksichtigt werden.
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