VDS & Co. - Zombies für den Müllhaufen der Geschichte
1 Stunde 4 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Im September 2022 wurde zum fünften Mal ein Urteil über die
Vorratsdatenspeicherung gefällt: Der Europäische Gerichtshof (EuGH)
hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für
unzulässig erklärt. Das bedeutet, wenn es nicht um die Verteidigung
der nationalen Sicherheit geht, ist eine Speicherung von Verkehrs-
und Standortdaten im Bereich der elektronischen Kommunikation nur
in engen Schranken möglich. Was bedeutet, dass dies schon mehrfach
gekippt worden ist? Und wie betrifft es jeden Einzelnen, wenn
beispielsweise IP-Adressen und Rufnummern gespeichert werden
müssen?
Vorratsdatenspeicherung gefällt: Der Europäische Gerichtshof (EuGH)
hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für
unzulässig erklärt. Das bedeutet, wenn es nicht um die Verteidigung
der nationalen Sicherheit geht, ist eine Speicherung von Verkehrs-
und Standortdaten im Bereich der elektronischen Kommunikation nur
in engen Schranken möglich. Was bedeutet, dass dies schon mehrfach
gekippt worden ist? Und wie betrifft es jeden Einzelnen, wenn
beispielsweise IP-Adressen und Rufnummern gespeichert werden
müssen?
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