#611 Thierry Urwyler: Ist die Rechtsprechung des Bundesgerichts zu Gutachten wissenschaftlich haltbar?
Beweiswerthierarchie wissenschaftlich destabilisiert, kognitive
Faulheit, Second-Opinion-Prinzip zur Qualitätskontrolle
18 Minuten
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Beschreibung
vor 6 Monaten
Ausgehend von der bundesgerichtlichen Beweiswerthierarchie bei
Gutachten beleuchtet [Thierry
Urwyler](https://www.linkedin.com/in/thierry-urwyler-aa724268/) die
Rechtsprechung des Bundesgerichts, die amtlichen Sachverständigen
in ihrer Unabhängigkeit und Unparteilichkeit ein höheres Gewicht
beimisst als Privatgutachtern. [Duri
Bonin](https://www.duribonin.ch) möchte daraufhin wissen, inwieweit
diese Position nach wissenschaftlichen Kriterien haltbar ist? Die
Antwort destabilisiert die Rechtsprechung des Bundesgerichts, so
viel sei vorweggenommen. Beide sind sich auch einig, dass die
heutige Rechtsprechung zu einer Art kognitiver Faulheit in dem
Sinne führt, dass die Gerichte den amtlichen Gutachten folgen,
sofern diese nicht sofort erkennbar fehlerhaft erscheinen. Eine
sachkundige Auseinandersetzung mit alternativen Privatgutachten
wird damit umgangen. Dies ist umso unverständlicher, als damit das
Prinzip der 'Second Opinion' als Standardverfahren zur kritischen
Qualitätskontrolle von vornherein verhindert wird. Denn unabhängig
davon, in welcher Funktion man tätig ist, ob als Anklägerin,
Verteidiger, Richterin oder Gutachter, kommt es immer zu einer
Verzerrung im eigenen Wahrnehmungsprozesses. Studien zeigen, dass
amtliche Sachverständige nicht weniger von solchen kognitiven
Verzerrungen betroffen sind als private Sachverständige. Schon
deshalb wäre eine Kontrolle wichtig. Die rechtlichen und
berufsethischen Anforderungen an Privatgutachter rechtfertigen bei
richtiger Würdigung keine Ungleichbehandlung gegenüber amtlichen
Sachverständigen. Auch diesbezüglich scheint die Sichtweise des
Bundesgerichts verkürzt. Duri und Thierry finden auch keine
Erklärung, weshalb im Strafrecht eine weniger strenge
Dokumentationspflicht gelten soll als im Sozialversicherungsrecht.
Sodann wird das Phänomen des 'Gutachtenshoppings' thematisiert: Als
maximaler Ausnahmefall legitimiert es keine Beweiswürdigungspraxis.
Die Qualität von amtlichen Gutachten und Privatgutachten streut
sehr stark: Es gibt in beiden Gruppen sehr gute und sehr schlechte
mit überlappendem Qualitätsspektrum. Dies führt zu der eigentlich
zwingenden Schlussfolgerung, dass eine formale Beweisregel nicht
aufrechterhalten werden kann. Vielmehr müsste man die konkreten
Gutachten miteinander vergleichen. Weitere Podcastfolgen mit Dr.
[Thierry
Urwyler](https://www.linkedin.com/in/thierry-urwyler-aa724268/): -
[#607 Freie Beweiswürdigung oder die Kunst der Überzeugung im
Strafprozess](https://www.duribonin.ch/607-freie-beweiswuerdigung-oder-die-kunst-der-ueberzeugung-im-strafprozess/)
- [#604 Privatgutachten vs. Amtliche Gutachten: Wie Beweisregeln
die inhaltliche Diskussion
verhindern](https://www.duribonin.ch/604-privatgutachten-vs-amtliche-gutachten-wie-beweisregeln-die-inhaltliche-diskussion-verhindern/)
- 7 Podcastfolgen zum Standardwerk [Strafrecht | Psychiatrie |
Psychologie](https://www.duribonin.ch/418-strafrecht-psychiatrie-psychologie-verhandlungsfaehigkeit-zwangsbehandlung-hafterstehungsfaehigkeit-suizid/)
- [#254 Strafverteidigung bei Gutachten
](https://www.duribonin.ch/254-strafverteidigung-bei-gutachten-interview-mit-dr-thierry-urwyler/)
- [#253 Gutachten in
Strafverfahren](https://www.duribonin.ch/253-gutachten-in-strafverfahren-interview-mit-dr-thierry-urwyler/)
- [#65 Wie schreibt man eine
Dissertation?](https://www.duribonin.ch/65-wie-schreibt-man-eine-dissertation-ein-gespraech-mit-thierry-urwyler/)
Weitere Links zu diesem Podcast: - Anwaltskanzlei von [Duri
Bonin](https://www.duribonin.ch) - [Lehrbücher für Anwaltsprüfung
und Anwaltsmanagement](https://www.duribonin.ch/shop/) - Das
Interviewbuch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über
Strafverfolgung, Strafverteidigung &
Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf
dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/
oder auf allen üblichen Plattformen zu hören . Dort einfach nach
'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
Gutachten beleuchtet [Thierry
Urwyler](https://www.linkedin.com/in/thierry-urwyler-aa724268/) die
Rechtsprechung des Bundesgerichts, die amtlichen Sachverständigen
in ihrer Unabhängigkeit und Unparteilichkeit ein höheres Gewicht
beimisst als Privatgutachtern. [Duri
Bonin](https://www.duribonin.ch) möchte daraufhin wissen, inwieweit
diese Position nach wissenschaftlichen Kriterien haltbar ist? Die
Antwort destabilisiert die Rechtsprechung des Bundesgerichts, so
viel sei vorweggenommen. Beide sind sich auch einig, dass die
heutige Rechtsprechung zu einer Art kognitiver Faulheit in dem
Sinne führt, dass die Gerichte den amtlichen Gutachten folgen,
sofern diese nicht sofort erkennbar fehlerhaft erscheinen. Eine
sachkundige Auseinandersetzung mit alternativen Privatgutachten
wird damit umgangen. Dies ist umso unverständlicher, als damit das
Prinzip der 'Second Opinion' als Standardverfahren zur kritischen
Qualitätskontrolle von vornherein verhindert wird. Denn unabhängig
davon, in welcher Funktion man tätig ist, ob als Anklägerin,
Verteidiger, Richterin oder Gutachter, kommt es immer zu einer
Verzerrung im eigenen Wahrnehmungsprozesses. Studien zeigen, dass
amtliche Sachverständige nicht weniger von solchen kognitiven
Verzerrungen betroffen sind als private Sachverständige. Schon
deshalb wäre eine Kontrolle wichtig. Die rechtlichen und
berufsethischen Anforderungen an Privatgutachter rechtfertigen bei
richtiger Würdigung keine Ungleichbehandlung gegenüber amtlichen
Sachverständigen. Auch diesbezüglich scheint die Sichtweise des
Bundesgerichts verkürzt. Duri und Thierry finden auch keine
Erklärung, weshalb im Strafrecht eine weniger strenge
Dokumentationspflicht gelten soll als im Sozialversicherungsrecht.
Sodann wird das Phänomen des 'Gutachtenshoppings' thematisiert: Als
maximaler Ausnahmefall legitimiert es keine Beweiswürdigungspraxis.
Die Qualität von amtlichen Gutachten und Privatgutachten streut
sehr stark: Es gibt in beiden Gruppen sehr gute und sehr schlechte
mit überlappendem Qualitätsspektrum. Dies führt zu der eigentlich
zwingenden Schlussfolgerung, dass eine formale Beweisregel nicht
aufrechterhalten werden kann. Vielmehr müsste man die konkreten
Gutachten miteinander vergleichen. Weitere Podcastfolgen mit Dr.
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Strafprozess](https://www.duribonin.ch/607-freie-beweiswuerdigung-oder-die-kunst-der-ueberzeugung-im-strafprozess/)
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die inhaltliche Diskussion
verhindern](https://www.duribonin.ch/604-privatgutachten-vs-amtliche-gutachten-wie-beweisregeln-die-inhaltliche-diskussion-verhindern/)
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Dissertation?](https://www.duribonin.ch/65-wie-schreibt-man-eine-dissertation-ein-gespraech-mit-thierry-urwyler/)
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