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vor 5 Monaten
Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael
Weyland
Thema heute: Begleitetes Fahren ab 17 stärkt Sicherheit im
Straßenverkehr - Weniger Unfälle in den „sieben risikoreichsten
Jahren“
Foto: GTÜ - David-Emrich-Unsplash Die GTÜ erklärt
die Regeln zu Fahrer und Begleitperson
Die Zahlen belegen, dass Führerscheinneulinge im
Straßenverkehr besonders gefährdet sind. So spricht das
Statistische Bundesamt mit Blick auf die Unfälle der 18- bis
24-Jährigen von den „sieben risikoreichsten Jahren“ im
Autofahrerleben. Immerhin: Insgesamt ist die Zahl der von jungen
Fahrerinnen und Fahrern verursachten Unfälle in den vergangenen
15 Jahren deutlich gesunken. Laut ADAC wurde im Jahr 2008 noch
mehr als jeder dritte Unfall von einem Fahranfänger verursacht,
ein gutes Jahrzehnt später war es nur noch jeder Fünfte.
Experten sind sich sicher, dass dazu auch die Einführung des
„Begleiteten Fahrens mit 17“ (kurz „BF17“ oder auch „Führerschein
mit 17“) beigetragen hat. Schließlich verringert sich das
Unfallrisiko mit der Erfahrung hinterm Steuer. Und diese
Praxiserfahrung können junge Menschen seit 2008 in allen
deutschen Bundesländern beim Begleiteten Fahren sammeln, wenn sie
mindestens 17 Jahre alt sind, einen Führerschein der Klassen B
oder BE besitzen und von einer namentlich benannten Person
begleitet werden, die als „verkehrszuverlässig“ gilt. Die GTÜ
Gesellschaft für Technische Überwachung mbH hält das „Begleitete
Fahren mit 17“ für sehr sinnvoll und fasst zusammen, was es dabei
zu beachten gilt. Bereits sechs Monate vor Vollendung des 17.
Lebensjahres können sich Teenager in einer Fahrschule zur
Ausbildung für die Klassen B und BE anmelden. Dabei geht es um
die klassische Pkw-Fahrausbildung (B). Voraussetzung ist die
Zustimmung eines Erziehungsberechtigten sowie der Antrag bei der
örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Die Theorieprüfung darf
drei Monate, die praktische einen Monat vor dem 17. Geburtstag
abgelegt werden.
Sind beide bestanden, erhalten die jungen Leute eine
Prüfbescheinigung. Haben sie den 17. Geburtstag gefeiert, dürfen
sie links vorn im Pkw Platz nehmen. Der begehrte Führerschein im
Scheckkartenformat wird frühestens am 18. Geburtstag
ausgehändigt. Hierfür muss rechtzeitig ein Antrag gestellt werden
– die Prüfbescheinigung läuft drei Monate nach der Vollendung des
18. Lebensjahres aus. Bei jeder Fahrt der 17-Jährigen muss
eine Begleitperson dabei sein. Für diese gelten klare
Voraussetzungen: Das Mindestalter liegt bei 30 Jahren, die
Führerscheinprüfung der Klasse B – oder der Klasse 3 – muss
mindestens fünf Jahre zurückliegen. Und im Fahreignungsregister
in Flensburg darf allenfalls ein Punkt aufgeführt sein. Mehrere
Begleitpersonen eines Fahranfängers sind durchaus sinnvoll. Sie
müssen alle in der Prüfbescheinigung eingetragen sein.
Foto: GTÜ / David-Emrich-Unsplash
Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/autonews20240531_kvp.mp3
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