Vorfälle auf Sylt - „Ausländer raus!“ - fristloser Kündigungsgrund?
11 Minuten
Beschreibung
vor 5 Monaten
- Gegröle: „Ausländer raus!“ - fristloser Kündigungsgrund?
- außerordentliche Kündigung - wichtiger Grund
- hohe Anforderungen an einen Kündigungsgrund
- privat ist privat (keine Arbeitsleistung)
- außerdienstliches Verhalten muss Auswirkungen auf Arbeitgeber
haben
- Zweifel bestehen daran
- Berichterstattung und Druck auf Arbeitgeber - Frage der
Vorhersehbarkeit
- wenn nicht vorhersehbar, keine Auswirkung (Landesarbeitsgericht
Niedersachsen, Urteil 21.03.2019, Az.: 13 Sa 371/18)
Artikel:
1. fristlose Kündigung
2. fristlose Kündigung und Sperrzeit
3. Kündigung - 5 Gründe
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