Vorfälle auf Sylt - „Ausländer raus!“ - fristloser Kündigungsgrund?

Vorfälle auf Sylt - „Ausländer raus!“ - fristloser Kündigungsgrund?

11 Minuten

Beschreibung

vor 5 Monaten

- Gegröle: „Ausländer raus!“ - fristloser Kündigungsgrund?


- außerordentliche Kündigung - wichtiger Grund


- hohe Anforderungen an einen Kündigungsgrund


- privat ist privat (keine Arbeitsleistung)


- außerdienstliches Verhalten muss Auswirkungen auf Arbeitgeber
haben


- Zweifel bestehen daran


- Berichterstattung und Druck auf Arbeitgeber - Frage der
Vorhersehbarkeit


- wenn nicht vorhersehbar, keine Auswirkung (Landesarbeitsgericht
Niedersachsen, Urteil 21.03.2019, Az.: 13 Sa 371/18)





Artikel:


1. fristlose Kündigung


2. fristlose Kündigung und Sperrzeit


3. Kündigung - 5 Gründe











Homepage:



Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

15
15
:
: