Der Rechtsstaat: Fehlersuche in der Normenmechanik
Im Idealzustand eines europäischen Rechtsstaates wären das
Unionsrecht und das nationale Recht so miteinander verbunden und
ineinander verzahnt, dass dem Recht allerorts widerspruchsfrei
Genüge getan werden könnte. Zugleich hätte eine solche...
53 Minuten
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In den letzten Jahren haben selbst hochrangige Rechtswissenschaftler und ehemalige Verfassungsrichter Zweifel an der rechtsstaatlichen Funktionsweise der Justiz geäußert. In der Sendereihe „Der Rechtsstaat“ begleiten wir diese Diskussion und...
Beschreibung
vor 5 Monaten
Im Idealzustand eines europäischen Rechtsstaates wären das
Unionsrecht und das nationale Recht so miteinander verbunden und
ineinander verzahnt, dass dem Recht allerorts widerspruchsfrei
Genüge getan werden könnte. Zugleich hätte eine solche europäische
Gesamtrechtsordnung die hergebrachten Standards (auch) des
vertrauten deutschen Verfassungsrechts zu wahren, also insbesondere
die Menschenwürde zu garantieren, Grundrechte zu schützen und
Verfahrensgerechtigkeit herzustellen. In den zwei Gesprächen dieser
Ausgabe des „Rechtsstaates“ stellen Frau Rechtsanwältin Dr. Renate
Holzeisen aus Bozen und Herr Rechtsanwalt Marcel Templin aus Berlin
dar, was in der konkreten prozessualen Fallbearbeitung aktuell beim
Aufarbeiten der Corona-Zeit auf unionsrechtlicher und nationaler
Ebene Unzulänglichkeiten aufweist. Ein Unionsrecht, das den
Rechtsschutz suchenden Bürger auf niederrangige Problemlösungen
verweist, und ein mitgliedsstaatliches Recht, das auf die
qualitativ unanfechtbare Güte höherrangiger Normen vertraut,
produziert im Ergebnis eine Rechtsschutzlücke, die rechtsstaatlich
nicht hinnehmbar ist.
Unionsrecht und das nationale Recht so miteinander verbunden und
ineinander verzahnt, dass dem Recht allerorts widerspruchsfrei
Genüge getan werden könnte. Zugleich hätte eine solche europäische
Gesamtrechtsordnung die hergebrachten Standards (auch) des
vertrauten deutschen Verfassungsrechts zu wahren, also insbesondere
die Menschenwürde zu garantieren, Grundrechte zu schützen und
Verfahrensgerechtigkeit herzustellen. In den zwei Gesprächen dieser
Ausgabe des „Rechtsstaates“ stellen Frau Rechtsanwältin Dr. Renate
Holzeisen aus Bozen und Herr Rechtsanwalt Marcel Templin aus Berlin
dar, was in der konkreten prozessualen Fallbearbeitung aktuell beim
Aufarbeiten der Corona-Zeit auf unionsrechtlicher und nationaler
Ebene Unzulänglichkeiten aufweist. Ein Unionsrecht, das den
Rechtsschutz suchenden Bürger auf niederrangige Problemlösungen
verweist, und ein mitgliedsstaatliches Recht, das auf die
qualitativ unanfechtbare Güte höherrangiger Normen vertraut,
produziert im Ergebnis eine Rechtsschutzlücke, die rechtsstaatlich
nicht hinnehmbar ist.
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