Folge 57: Die Panzerknacker
Mit der Unschuld ist das so eine Sache. Wir alle wissen: in einem
rechtsstaatlichen Verfahren muss nicht die Unschuld bewiesen
werden, sondern die Schuld. Aber stimmt das eigentlich? Und was hat
die "Überzeugung des Gerichts" damit zu tun?
1 Stunde 45 Minuten
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Maria und Matthias reden über Jugendstrafrecht und den Alltag einer Jugendrichterin
Beschreibung
vor 6 Monaten
Mit der Unschuld ist das so eine Sache. Wir alle wissen: in einem
rechtsstaatlichen Verfahren muss nicht die Unschuld bewiesen
werden, sondern die Schuld. Aber auch diese "bewiesene Schuld" ist
eine etwas irreführende Begrifflichkeit, denn eigentlich geht's
darum, dass das Gericht "von der Schuld überzeugt" ist. Wann ist
Maria überzeugt? Das ist gar nicht so einfach zu erklären...
rechtsstaatlichen Verfahren muss nicht die Unschuld bewiesen
werden, sondern die Schuld. Aber auch diese "bewiesene Schuld" ist
eine etwas irreführende Begrifflichkeit, denn eigentlich geht's
darum, dass das Gericht "von der Schuld überzeugt" ist. Wann ist
Maria überzeugt? Das ist gar nicht so einfach zu erklären...
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