"Ich verzichte auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage."
10 Minuten
Beschreibung
vor 5 Monaten
- Verzicht auf Erhebung der Kündigungsschutzklage
- BAG: hohe Anforderungen
- angemessene Gegenleistung muss erfolgen
1. Fall des BAG: (Bundesarbeitsgericht, Urteil
vom 25.09.2014, 2 AZR 788/13
einfacher Klageverzicht auf Kündigungsbestätigung unwirksam
- „Ich (Arbeitnehmer) bestätige, dass ich weitergehende Ansprüche
aus und in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis und seiner
Beendigung nicht mehr gegen die Firma F habe. Eine
Kündigungsschutzklage werde ich nicht erheben; eine bereits
erhobene Kündigungsschutzklage werde ich unverzüglich
zurücknehmen.“
2. Fall des BAG: Bundesarbeitsgericht vom 24.09.2015, 2
AZR 347/14
- im Abwicklungsvertrag mit Gegenleistung „gutes Zeugnis“
ebenfalls unwirksam (BAG vom 24.09.2015, 2 AZR 347/14)
Artikel:
1. Zugang einer Kündigung und Kündigungsbestätigung
2. Abwicklungsvertrag und Verzicht auf Klage
3. Verzicht vor Zugang der Kündigung auf Klage?
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