"Ich verzichte auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage."

"Ich verzichte auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage."

10 Minuten

Beschreibung

vor 5 Monaten

- Verzicht auf Erhebung der Kündigungsschutzklage


- BAG: hohe Anforderungen


- angemessene Gegenleistung muss erfolgen


1. Fall des BAG: (Bundesarbeitsgericht, Urteil
vom 25.09.2014, 2 AZR 788/13


einfacher Klageverzicht auf Kündigungsbestätigung unwirksam





- „Ich (Arbeitnehmer) bestätige, dass ich weitergehende Ansprüche
aus und in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis und seiner
Beendigung nicht mehr gegen die Firma F habe. Eine
Kündigungsschutzklage werde ich nicht erheben; eine bereits
erhobene Kündigungsschutzklage werde ich unverzüglich
zurücknehmen.“


2. Fall des BAG: Bundesarbeitsgericht vom 24.09.2015, 2
AZR 347/14


- im Abwicklungsvertrag mit Gegenleistung „gutes Zeugnis“
ebenfalls unwirksam (BAG vom 24.09.2015, 2 AZR 347/14)





Artikel:


1. Zugang einer Kündigung und Kündigungsbestätigung


2. Abwicklungsvertrag und Verzicht auf Klage


3. Verzicht vor Zugang der Kündigung auf Klage?





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