Follow the Rechtsstaat Folge 81
Was ist eigentlich aus dem versprochenen „Transparenzgesetz“
geworden?
59 Minuten
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Beschreibung
vor 6 Monaten
Unzulänglichkeiten und Fallstricke des
Informationsfreiheitsgesetzes Zu Gast in dieser Folge ist RA Dr.
Christoph J. Partsch (LL.M.), Gründungspartner der Kanzlei Partsch
& Partner Rechtsanwälte. Christoph Partsch hat zahlreiche große
Verfahren im Bereich des Informationsfreiheitsrechts geführt und
dabei viel Erfahrung gesammelt mit der Durchsetzung von Auskunfts-
und Informationszugangsansprüchen gegen den Staat und seine
Behörden. Er ist bestens vertraut mit den Tricks und Einwänden der
Behörden, wenn sie gesetzliche Hindernisse nutzen, um Transparenz
und Informationszugang zu verweigern. Niko Härting und Stefan Brink
sprechen mit Christoph Partsch über seine Erfahrungen und sein
Einschätzung zum Reformbedarf beim Informationsfreiheitsgesetz
(IFG), dessen Überarbeitung in Form eines „Transparenzgesetzes“ die
„Ampel“ im Koalitionsvertrag vereinbart hat. Ein Versprechen, auf
dessen Einlösung wir schon lange warten. Auf Stefan Brinks Frage,
wer in Deutschland aus welchen Gründen etwas „gegen Transparenz“
hat, weist Partsch auf langjährige Erfahrungen mit einer sich gerne
querstellenden Bürokratie hin. Bereits vor Erlass eines ersten IFG
vor mehr als 20 Jahren hatte die Bundesverwaltung Bedenken gegen
eine Kontrolle von extern. Der Unterschied zwischen einem
Informationsfreiheits- und einem Transparenzgesetz liegt in einer
Verwandlung von einer „Holschuld“ in eine „Bringschuld“. Unabhängig
davon gibt es bei vielen konkreten Regelungen Reformbedarf wie
bspw. bei einer Stärkung des Eilrechtsschutzes und der Befugnisse
der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
(BfDI). Partsch, Brink und Härting diskutieren zudem praxisnah und
anhand zahlreicher Fälle die „Top-3-Unzulänglichkeiten“ des IFG,
insbesondere die gerne extensiv ausgelegten Ausnahmegründe des IFG,
denen man in der Praxis – jüngst sogar bei einem IFG-Verfahren
gegen das Bundesverfassungsgericht – immer wieder begegnet.
Einigkeit besteht bei dem dringenden Reparatur- und Reformbedarf.
Bei der abschließenden Frage nach einer Prognose für ein mögliches
Transparenzgesetz bis Mai 2025 scheiden sich die Geister.
Informationsfreiheitsgesetzes Zu Gast in dieser Folge ist RA Dr.
Christoph J. Partsch (LL.M.), Gründungspartner der Kanzlei Partsch
& Partner Rechtsanwälte. Christoph Partsch hat zahlreiche große
Verfahren im Bereich des Informationsfreiheitsrechts geführt und
dabei viel Erfahrung gesammelt mit der Durchsetzung von Auskunfts-
und Informationszugangsansprüchen gegen den Staat und seine
Behörden. Er ist bestens vertraut mit den Tricks und Einwänden der
Behörden, wenn sie gesetzliche Hindernisse nutzen, um Transparenz
und Informationszugang zu verweigern. Niko Härting und Stefan Brink
sprechen mit Christoph Partsch über seine Erfahrungen und sein
Einschätzung zum Reformbedarf beim Informationsfreiheitsgesetz
(IFG), dessen Überarbeitung in Form eines „Transparenzgesetzes“ die
„Ampel“ im Koalitionsvertrag vereinbart hat. Ein Versprechen, auf
dessen Einlösung wir schon lange warten. Auf Stefan Brinks Frage,
wer in Deutschland aus welchen Gründen etwas „gegen Transparenz“
hat, weist Partsch auf langjährige Erfahrungen mit einer sich gerne
querstellenden Bürokratie hin. Bereits vor Erlass eines ersten IFG
vor mehr als 20 Jahren hatte die Bundesverwaltung Bedenken gegen
eine Kontrolle von extern. Der Unterschied zwischen einem
Informationsfreiheits- und einem Transparenzgesetz liegt in einer
Verwandlung von einer „Holschuld“ in eine „Bringschuld“. Unabhängig
davon gibt es bei vielen konkreten Regelungen Reformbedarf wie
bspw. bei einer Stärkung des Eilrechtsschutzes und der Befugnisse
der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
(BfDI). Partsch, Brink und Härting diskutieren zudem praxisnah und
anhand zahlreicher Fälle die „Top-3-Unzulänglichkeiten“ des IFG,
insbesondere die gerne extensiv ausgelegten Ausnahmegründe des IFG,
denen man in der Praxis – jüngst sogar bei einem IFG-Verfahren
gegen das Bundesverfassungsgericht – immer wieder begegnet.
Einigkeit besteht bei dem dringenden Reparatur- und Reformbedarf.
Bei der abschließenden Frage nach einer Prognose für ein mögliches
Transparenzgesetz bis Mai 2025 scheiden sich die Geister.
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