BGE 46 I 305 - Wohnungsnot
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Beschreibung
vor 6 Monaten
Die Schweiz im Jahr 1918: In vielen Teilen des Landes herrscht
akute Wohnungsnot. Ganze Familien wohnen in Einzelzimmern oder
werden behilfsmässig in Schulhäusern untergebracht. Um den Zuzug
in die Städte zu mindern, ermöglicht der Bundesrat den Kantonen,
die Niederlassungsfreiheit zu beschränken. Dem pensionierten
Lokomotivführer Marbet wird in der Folge die Rückkehr in seine
Heimatgemeinde verweigert. Marbet zieht den Fall vor das
Bundesgericht. Auch während dem 2. Weltkrieg leidet die Schweiz
unter einer Wohnungsnot. Erneut wird die Niederlassungsfreiheit
eingeschränkt. Doch bald zeigt sich, dass die Gemeinden damit
ganz andere Motive verfolgen als die Bekämpfung der Wohnungsnot.
Das Bild zeigt eine Aufnahme der Wohnsiedlung im Eisernen Zeit in
Unterstrass, Zürich aus dem Jahr 1928 (Quelle Stadt Zürich)
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