#Rechtsprechung: Neuorientierung des BGH bei der Zueignung i.S.v. § 246 Abs. 1 StGB
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vor 5 Monaten
Der Tatbestand der Unterschlagung gem. § 246 Abs. 1 StGB ist
nicht nur im Strafrecht Schwerpunktbereich ein beliebtes Thema
und füllt ganze Seminararbeiten, sondern wird auch häufig in den
strafrechtlichen Examanesklausuren abgeprüft.
Besondere Schwierigkeiten bereitet den Studierenden der
Prüfungspunkt der Zueignung, genauer gesagt der
Zueignungsabsicht. Galt bisher die Manifestationstheorie als
vorherrschend, so hat sich der BGH jetzt dazu geäußert, dass die
bloße Manifestation des Zueignungswillens nicht mehr ausreicht.
Carolin Hartmann, Repetitorin in unserem K1-Klausurenkurs, zeigt
in dieser Folge einerseits die bisher vertretene
Manifestationstheorie und anderseits die Argumente für den
Richtungswechsel des BGH zur Zueignungstheorie auf.
Ein bisher eher stiefmütterlich behandeltes Delikt bekommt durch
diese Entscheidung enormen Auftrieb für die Relevanz in
strafrechtlichen Examensklausuren.
Im Gutachtenstil aufbereitet findet Ihr den Fall hier: BGH RÜ
2024, 269.
Alles Wissenswerte über den angesprochenen K1-Klaurenkurs zur
Vorbereitung auf das 1. Examen findet Ihr hier:
www.k1-klausurenkurs.de
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