Wird die Versorgung im Krankenhaus mit der Reform besser werden?
Als Vorsitzender der DGIM-Kommission „Struktur de…
33 Minuten
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Wiesbaden
Beschreibung
vor 4 Monaten
Als Vorsitzender der DGIM-Kommission „Struktur der
Krankenversorgung“ verfolgt Prof. Dr. Dirk Müller-Wieland
aufmerksam das Mühen von Bund und Ländern um eine
Krankenhausreform. Doch was sich anfangs politisch gut anhörte,
wird von Ärzten zunehmend kritisch betrachtet. Beispiel: Tausende
Diagnosen sollen künftig 65 Leistungsgruppen zugeordnet werden. Um
die Komplexität der diagnosebezogenen Versorgung finanziell
abzubilden, seien aber mehr Leistungsgruppen notwendig, meint der
Diabetologe. Die DGIM monierte beim Bundesgesundheitsministerium,
dass für die Angiologie keine separate Leistungsgruppe vorgesehen
ist. Und wenn die Vorhaltepauschale nicht vollständig an die
personelle und technische Ausstattung, sondern an den Fall
gekoppelt wird, fehlt Prof. Müller-Wieland „die märchenhafte
Imagination, wie daraus Entkommerzialisierung werden soll“. Eine
weitere Kritik lautet: Die ärztliche Weiterbildung kommt im
Gesetzentwurf nicht vor. Doch „ohne Nachwuchs keine Zukunft“. Die
Weiterbildung müsse bei der Personalbemessung einkalkuliert werden
und ihre Entwicklung im stationären wie ambulanten Bereich bedacht
werden. Die DGIM betont, dass auch nach der Krankenhausreform in
allen Schwerpunkten der Inneren Medizin die Weiterbildung
gewährleistet sein muss. Wichtig könnte hierbei das Bilden von
Weiterbildungsverbünden und das Nutzen digitaler Instrumente
werden. Einen klaren Kommentar hat der DGIM-Experte zum
Bundes-Klinik-Atlas des BMG – samt dem Appell, dieses Angebot
hurtig zu verbessern. Zur Folgen-Übersicht: https://bit.ly/3wV3qxI
Krankenversorgung“ verfolgt Prof. Dr. Dirk Müller-Wieland
aufmerksam das Mühen von Bund und Ländern um eine
Krankenhausreform. Doch was sich anfangs politisch gut anhörte,
wird von Ärzten zunehmend kritisch betrachtet. Beispiel: Tausende
Diagnosen sollen künftig 65 Leistungsgruppen zugeordnet werden. Um
die Komplexität der diagnosebezogenen Versorgung finanziell
abzubilden, seien aber mehr Leistungsgruppen notwendig, meint der
Diabetologe. Die DGIM monierte beim Bundesgesundheitsministerium,
dass für die Angiologie keine separate Leistungsgruppe vorgesehen
ist. Und wenn die Vorhaltepauschale nicht vollständig an die
personelle und technische Ausstattung, sondern an den Fall
gekoppelt wird, fehlt Prof. Müller-Wieland „die märchenhafte
Imagination, wie daraus Entkommerzialisierung werden soll“. Eine
weitere Kritik lautet: Die ärztliche Weiterbildung kommt im
Gesetzentwurf nicht vor. Doch „ohne Nachwuchs keine Zukunft“. Die
Weiterbildung müsse bei der Personalbemessung einkalkuliert werden
und ihre Entwicklung im stationären wie ambulanten Bereich bedacht
werden. Die DGIM betont, dass auch nach der Krankenhausreform in
allen Schwerpunkten der Inneren Medizin die Weiterbildung
gewährleistet sein muss. Wichtig könnte hierbei das Bilden von
Weiterbildungsverbünden und das Nutzen digitaler Instrumente
werden. Einen klaren Kommentar hat der DGIM-Experte zum
Bundes-Klinik-Atlas des BMG – samt dem Appell, dieses Angebot
hurtig zu verbessern. Zur Folgen-Übersicht: https://bit.ly/3wV3qxI
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